Klagen gegen EZB scheitern in Karlsruhe

  18 Mai 2021    Gelesen: 945
Klagen gegen EZB scheitern in Karlsruhe

In einem spektakulären Urteil hatte das Bundesverfassungsgericht die milliardenschweren Anleihekäufe der EZB teilweise für verfassungswidrig erklärt und einen Nachweis der Verhältnismäßigkeit gefordert. Den haben die Notenbanker inzwischen erbracht, bestätigt das Gericht nun.

Das Bundesverfassungsgericht hat erneute Klagen gegen den Kauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank (EZB) abgewiesen. Die Klagen des ehemaligen CSU-Politikers Peter Gauweiler und des AfD-Gründers Bernd Lucke blieben ohne Erfolg, wie die Karlsruher Richter mitteilten. Sie seien sowohl unzulässig als auch unbegründet.

In den Klagen ging es um das "PSPP" getaufte Anleihenkaufprogramm der Währungshüter, mit dem die Konjunktur angeschoben werden soll und das Anfang 2015 aufgelegt wurde. Die Karlsruher Richter hatten dieses im Mai 2020 für teilweise verfassungswidrig eingestuft und gefordert, dass die Währungshüter die Verhältnismäßigkeit der Käufe nachweisen müssen. Ansonsten sei es der Bundesbank untersagt, an den Käufen teilzunehmen. Der EZB-Rat hatte daraufhin Dokumente für die Bundesregierung und den Bundestag freigegeben, mit denen die Verhältnismäßigkeit belegt werden sollte. Der Bundestag bescheinigte im Juli 2020 mit deutlicher Mehrheit, dass die Vorgaben des Karlsruher Urteils umgesetzt worden seien.

Doch Gauweiler und Lucke ließen nicht locker. Mit ihrem Antrag auf eine sogenannte Vollstreckungsanordnung bewirkten sie, dass die Karlsruher Richter die Umsetzung des Urteils überprüften. Es sei nicht ersichtlich, dass Bundestag und Bundesregierung bei der Umsetzung des Urteils vom Mai 2020 ihren Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum überschritten hätten, erklärte das Bundesverfassungsgericht nun. Außerdem seien die Anträge unzulässig, weil sie über die Sach- und Rechtslage hinausgingen, hieß es weiter.

Quelle: ntv.de, mbo/rts


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