Wie die Behörde in Bonn mitteilte, geht es um ein Verfahren zur Feststellung der marktübergreifenden Bedeutung des US-Konzerns. Diese komme wegen der Vielzahl an digitalen Diensten wie der Suchmaschine, YouTube, Maps, dem Betriebssystem Android oder dem Browser Chrome bei Google in Betracht.
Im zweiten Verfahren geht es um die Nutzerdaten. Geprüft wird den Angaben zufolge, ob Google beziehungsweise der Mutterkonzern Alphabet die Nutzung der Dienste von einer Zustimmung zur Datenverarbeitung abhängig macht, bei der es keine ausreichenden Wahlmöglichkeiten gibt.
Beim Bundeskartellamt laufen bereits auf Basis neuer Regelungen im Wettbewerbsrecht Verfahren gegen Amazon und Facebook.
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