Die Bundesregierung hat sich auf eine Pflegereform verständigt, die zu einer besseren Bezahlung von Pflegekräften beitragen soll. Ab September 2022 wird die Zulassung von Altenheimen und Pflegediensten von einer Entlohnung nach Tarif abhängig gemacht. Dies geht aus einer Kabinettsvorlage von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hervor. Die Einigung sei mit Finanzminister Olaf Scholz und Arbeitsminister Hubertus Heil abgestimmt, hieß es aus Regierungskreisen. Beide hatten eine Tarifbindung verlangt.
Finanziert werden soll das Vorhaben ab 2022 durch eine Anhebung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung für Kinderlose um 0,1 Punkte auf 3,4 Prozent des Bruttolohns und einen Zuschuss des Bundes von jährlich einer Milliarde Euro. Spahn hatte zuletzt einen Zuschuss von 2,6 Milliarden Euro gefordert.
Die Einigung soll nach derzeitigem Stand am kommenden Mittwoch vom Kabinett gebilligt werden. Da es sich formell um Änderungen an einem dem Bundestag bereits vorliegenden Gesetzentwurf handelt, kann das Parlament die Pflegereform noch im Juni vor der Sommerpause beschließen.
Anreiz für Tarifverträge
Der bisherige Gesetzentwurf sieht auch eine Begrenzung des Eigenanteils für Heimbewohner an den Pflegekosten vor, damit eine bessere Bezahlung von Pflegekräften nicht zu ihren Lasten geht. Neu hinzu kommt nun, dass Pflegeeinrichtungen ab September 2022 entweder tarifgebunden sein müssen oder Löhne mindestens in Höhe eines Pflege-Tarifvertrages zahlen. Dies soll auch für bestehende Pflegeeinrichtungen gelten.
Nicht tarifgebundene Pflegeeinrichtungen erhalten einen Anreiz, Tarifverträge anzuwenden, die über dem regional üblichen Niveau liegen, indem die Pflegekassen den durchschnittlichen Tariflohn der Region plus zehn Prozent erstatten. Nach Berechnungen des Arbeitsministeriums wird etwa die Hälfte der rund 1,2 Millionen Pflegekräfte nicht nach Tarif bezahlt. Sie verdienten etwa zwei Euro pro Stunde weniger.
Quelle: ntv.de, hny/rts
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