Nach Angaben des Gerichts geht es um insgesamt acht Anträge. Darüber hinaus wurden mehr als 50 Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen. Sie seien entweder nicht ausreichend begründet oder aus anderen Gründen unzulässig gewesen. Dem Gericht zufolge sind bis Ende Mai mehr als 400 Verfahren gegen die Notbremse eingegangen, darunter eines mit mehr als 7.000 Beschwerdeführenden.
Die bundesweit einheitlichen Corona-Auflagen waren am 24. April in Kraft getreten. Die Notbremse soll nach jetzigem Stand Ende Juni auslaufen.
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