Nach Angaben des Ministeriums ein Dokument, das einen Zusammenhang zwischen Verletzung oder Krankheit mit dem Militärdienst von den Ministerien für Verteidigung, Justiz, Militärärztliche Kommissionen der Inneren Truppen und dem Staatsgrenzdienst herstellt, und eine Überweisung einer medizinischen Einrichtung (Formular 88) für Zuweisung von Invaliditäts- und Sozialleistungen, werden in das elektronische System eingegeben.
Nach rechtzeitiger Registrierung der Unterlagen beurteilt die Landesanstalt für medizinische und soziale Gutachten und Rehabilitation die Behinderung. Dann weist das elektronische System den Personen der oben genannten Kategorie die entsprechenden Sozialleistungen zu.
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