Gemäß dem Gesetzentwurf, der der Plenarsitzung des aserbaidschanischen Parlaments zur Prüfung empfohlen wird, umfassen die Kontrollpunkte:
- Boyuk-Kesik (Aserbaidschan) -Gardabani (Georgien);
- "Rote Brücke" (Aserbaidschan) - "Rote Brücke" (Georgien);
- Mazymgara (Aserbaidschan) - Tsodna (Georgien);
- Ipek Yolu (Aserbaidschan) – „Abreshumis Gza“ (Georgien);
- Sadakhli (Aserbaidschan) - Wachtangisi (Georgien)
- Mughanly (Aserbaidschan) - Samtattskaro (Georgien).
Der Gesetzentwurf sieht auch vor, die Grundsätze für die Anwendung von Grenz- und Zollverfahren im Zusammenhang mit Waren und Fahrzeugen, die transportiert werden und den Kontrollpunkt „Ipek Yolu“ – „Abreshumis Gza“ passieren, durch autorisierte Strukturen der Parteien durch Protokolle festzulegen.
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