„AzVision berichtet, dass dies in dem vom Premierminister des Landes unterzeichneten und am Samstag veröffentlichten Dekret festgelegt ist.
„Ein vorübergehendes Verbot der Ausfuhr von Waren aus Belarus in die Länder zu verhängen, die Teil der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) gemäß dem Anhang sind“ - heißt es in dem Dokument.
Belarus verbot auch die Ausfuhr von Getreide aus dem Zollgebiet der ADB in die Republik. Das Verbot gilt auch, wenn Waren zur Ausfuhr, vorübergehenden Ausfuhr, Veredelung außerhalb des Zollgebiets und Wiederausfuhr in Zollverfahren übergeführt werden.
Neben den in der Liste der verbotenen Exporte aufgeführten gibt es auch Hafer, Mais, Hirse und Triticale. Das Exportverbot für Getreide gilt für sechs Monate. Zuletzt verhängte Belarus im März dieses Jahres ein vorübergehendes Ausfuhrverbot für Getreide.
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