Bereits Anfang Februar hatte die DUH schwere Vorwürfe gegen den Stuttgarter Konzern erhoben und Antrag auf Widerruf der Typengenehmigung der C-Klasse gestellt. Der Grund: Das Dieselfahrzeug hatte bei Tests in den Niederlanden die Grenzwerte für Stickoxid-Ausstöße (NOx) überschritten.
Daimler bestreitet die Testergebnisse nicht und hatte höhere Abgaswerte im Straßenverkehr als auf dem Prüfstand eingeräumt. Die sogenannte Abgasreinigung werde unter bestimmten Betriebsbedingungen zum Schutz der Bauteile - etwa des Motors - gedrosselt.
Daimler ist mit dieser Praxis nicht alleine: Bei vielen Dieselfahrzeugen liegen die Schadstoffausstöße im Straßenverkehr deutlich höher als unter Prüfbedingungen im Labor. Ein Abschalten der Abgasreinigung ist unter bestimmten Voraussetzungen rechtlich auch erlaubt.
In der "Süddeutschen Zeitung" vom Mittwoch wies der Stuttgarter Konzern die Klage zurück. "Wir halten sie für unbegründet", sagte eine Sprecherin. Die "Abgasnachbehandlung" sei auf den realen Fahrbetrieb zur Reduzierung der Emissionen abgestimmt. Die Erfüllung aller gesetzlichen Vorgaben habe oberste Priorität.
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