Nach Inkrafttreten des in Teil 1 des Dekrets genannten Abkommens wird das Wirtschaftsministerium Aserbaidschans die Umsetzung seiner Klauseln sicherstellen.
Das Außenministerium der Republik Aserbaidschan wird der Regierung Kasachstans eine Mitteilung über die Umsetzung der für das Inkrafttreten des Abkommens erforderlichen innerstaatlichen Verfahren übermitteln.
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