Als Reaktion auf die Atomkatastrophe im japanischen Fukushima hatte die Bundesregierung im März 2011 ein dreimonatiges Moratorium für die im Oktober 2010 beschlossene Laufzeitverlängerung der AKW verkündet. Die sieben ältesten Meiler sollten für die Dauer des Moratoriums vom Netz genommen werden, um ihre Sicherheit zu überprüfen, darunter die EnBW-Kraftwerke Neckarwestheim I und Philippsburg I. Das Moratorium lief von März bis Juni 2011 und endete schließlich mit dem endgültigen Ausstiegsbeschluss aus der Atomenergie.
Auch die anderen deutschen AKW-Betreiber klagen gegen Bund und Länder wegen des Moratoriums. Das Bundesverfassungsgericht prüft zudem seit Mitte März die grundsätzliche Rechtmäßigkeit des Atomausstiegs. Geklagt haben die Energieversorger Eon, RWE und Vattenfall. Sie sehen in dem Ausstieg eine unrechtmäßige Enteignung. EnBW hat keine Verfassungsbeschwerde erhoben.
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