EnBW scheitert mit Klage gegen AKW-Stilllegung

  07 April 2016    Gelesen: 637
EnBW scheitert mit Klage gegen AKW-Stilllegung
Im Prozess um die Abschaltung von zwei Atomkraftwerken hat der Energiekonzern EnBW eine juristische Niederlage erlitten. Das Landgericht Bonn wies die Klage des Konzerns am Mittwoch ab. EnBW hatte vom Bund und vom Land Baden-Württemberg Schadenersatz von rund 261 Millionen Euro gefordert, weil das Unternehmen nach der Atomkatastrophe von Fukushima 2011 zwei Meiler abschalten musste. (Az. 1 O 458/14)
Das Gericht begründete sein noch nicht rechtskräftiges Urteil damit, dass EnBW im März 2011 nicht sofort gegen die Abschaltung geklagt hatte. Eine Klage damals hätte nach Einschätzung der Richter sogar Aussicht auf Erfolg gehabt. EnBW entschied sich unmittelbar nach der Atomkatastrophe unter anderem deshalb gegen juristische Schritte, weil das Unternehmen fürchtete, einen Imageschaden davonzutragen.

Als Reaktion auf die Atomkatastrophe im japanischen Fukushima hatte die Bundesregierung im März 2011 ein dreimonatiges Moratorium für die im Oktober 2010 beschlossene Laufzeitverlängerung der AKW verkündet. Die sieben ältesten Meiler sollten für die Dauer des Moratoriums vom Netz genommen werden, um ihre Sicherheit zu überprüfen, darunter die EnBW-Kraftwerke Neckarwestheim I und Philippsburg I. Das Moratorium lief von März bis Juni 2011 und endete schließlich mit dem endgültigen Ausstiegsbeschluss aus der Atomenergie.

Auch die anderen deutschen AKW-Betreiber klagen gegen Bund und Länder wegen des Moratoriums. Das Bundesverfassungsgericht prüft zudem seit Mitte März die grundsätzliche Rechtmäßigkeit des Atomausstiegs. Geklagt haben die Energieversorger Eon, RWE und Vattenfall. Sie sehen in dem Ausstieg eine unrechtmäßige Enteignung. EnBW hat keine Verfassungsbeschwerde erhoben.

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