Aserbaidschanisches Parlament verabschiedet Gesetzentwurf zur Befreiung von Agrarsubventionen von der Einkommenssteuer

  18 November 2022    Gelesen: 629
  Aserbaidschanisches Parlament verabschiedet Gesetzentwurf zur Befreiung von Agrarsubventionen von der Einkommenssteuer

Nicht operative Einkünfte juristischer Personen, die in der landwirtschaftlichen Produktion tätig sind, und Subventionen, die diesen Einheiten aus den staatlichen Haushaltsmitteln für die landwirtschaftliche Produktion gewährt werden, sollten ab dem 1. Januar 2023 für ein Jahr von der Einkommenssteuer befreit werden, berichtet AzVision.az am 18. November.

Es wurde auch vorgeschlagen, Dividendeneinnahmen von juristischen Personen und natürlichen Personen, die Mitglieder ansässiger juristischer Personen sind, die in der landwirtschaftlichen Produktion (einschließlich industrieller Mittel) tätig sind, ab dem 1. Januar 2023 für einen Zeitraum von 1 Jahr zu befreien.

Der entsprechende Gesetzentwurf wurde zur Abstimmung gestellt und in erster Lesung angenommen.


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