Es wurde auch vorgeschlagen, Dividendeneinnahmen von juristischen Personen und natürlichen Personen, die Mitglieder ansässiger juristischer Personen sind, die in der landwirtschaftlichen Produktion (einschließlich industrieller Mittel) tätig sind, ab dem 1. Januar 2023 für einen Zeitraum von 1 Jahr zu befreien.
Der entsprechende Gesetzentwurf wurde zur Abstimmung gestellt und in erster Lesung angenommen.
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