Dies wurde von der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit des staatlichen Migrationsdienstes AzVision gemeldet.
Es wurde berichtet, dass das im Rahmen des Abkommens „Über die Rückübernahme von Personen, die ohne Erlaubnis leben, zwischen der Republik Aserbaidschan und der Europäischen Union“ durchgeführte Rückübernahmeverfahren in Übereinstimmung mit den vom operativen Personal des Ministerkabinetts festgelegten Regeln durchgeführt wurde im Zusammenhang mit der Pandemie.
Es sei darauf hingewiesen, dass die Arbeitsgruppe für Wiedereingliederung, deren Aktivitäten vom Staatlichen Migrationsdienst koordiniert werden, geeignete Maßnahmen zur Wiedereingliederung der wieder aufgenommenen aserbaidschanischen Bürger in die örtliche Gesellschaft und zur Lösung möglicher Schwierigkeiten durchführt.
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