AzVision wurde darüber vom Außenministerium informiert.
Es wurde berichtet, dass acht der Repatriierten Kinder und drei Frauen seien. Als Ergebnis schrittweiser und koordinierter Maßnahmen der Regierung Aserbaidschans wurden zunächst der Aufenthaltsort, die Identität und die Zugehörigkeit der Rückkehrer zur aserbaidschanischen Staatsbürgerschaft ermittelt und anschließend Maßnahmen ergriffen, um ihre Durchreise in das Hoheitsgebiet der Türkei sicherzustellen.
Eine erste medizinische und psychologische Untersuchung der Rückkehrer wurde von Vertretern der zuständigen staatlichen Institutionen durchgeführt, die für die Rückführung aserbaidschanischer Staatsbürger aus dem Irak und Syrien in die Türkei zuständig sind.
Später wurden unseren Bürgern als Ergebnis der entsprechenden Koordinierungsarbeit der aserbaidschanischen Botschaft in der Türkei Rückreisebescheinigungen und Flugtickets in die Republik Aserbaidschan zur Verfügung gestellt.
In der nächsten Phase plant die Regierung Aserbaidschans die Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur sozialen Rehabilitation und Wiedereingliederung der Rückkehrer in die Gesellschaft.
Die Regierung der Republik Aserbaidschan wird weiterhin die notwendigen Maßnahmen zur Rückführung aserbaidschanischer Staatsbürger ergreifen, die Opfer bewaffneter Konflikte im Ausland geworden sind.
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