Der Spieler, der erst am Vortag mit seinem Club durch einen vielgefeierten 3:0-Erfolg gegen den VfL Wolfsburg ins Halbfinale der Champions League eingezogen war, machte seiner Enttäuschung auf Twitter umgehend Luft: "Unseligerweise für mich und für alle, die mich immer verteidigt und unterstützt haben: Ich werde nicht für unsere Euro in Frankreich nominiert werden", postete er.
Kollege Valbuena erpresst
Die Entscheidung erfolgt vor dem Hintergrund der Verwicklung des Profis in eine Aufsehen erregende Affäre, in der die französische Justiz seit November unter anderem auch gegen Benzema ermittelt. Der Mann aus Lyon wird beschuldigt, im vergangenen Jahr bei der Erpressung von Nationalteamkollege Mathieu Valbuena als Komplize agiert und für die Erpresser vermittelt zu haben. Olympique-Lyon-Profi Valbuena (31) sollte im vergangenen Juni 150.000 Euro zahlen, damit ein Sex-Video nicht veröffentlicht wird.Benzema wird der Komplizenschaft mit den Haupttätern beschuldigt. Ihm drohen mindestens fünf Jahre Haft.
Wegen der Beschuldigungen war Benzema im Dezember vom FFF für die Nationalmannschaft für unbestimmte Zeit gesperrt worden. Den endgültigen Ausschluss des Stürmers aus der Équipe Tricolore forderten danach unter anderem Premier Manuel Valls und der Boss der Profiliga, Frédéric Thiriez. Im März hatte das zuständige Gericht in Versailles bei Paris allerdings ein Kontaktverbot aufgehoben, so dass Benzema Valbuena seitdem wieder treffen und mit ihm sprechen darf.
Sportliche Leistung nicht im Fokus
Somit hätte der mit 27 Toren in 81 Länderspielen erfolgreichste aktive Les Bleus-Torjäger für die Europameisterschaft nominiert werden können. In seinem Kommuniqué betonte der FFF jetzt, man habe als Zivilkläger Einsicht in die Untersuchungsakten gehabt. Noch sei der Grad der Verwicklung der verschiedenen Beschuldigten nicht klar festzustellen, das werde die Justiz machen. Es gebe daher keine juristische Hindernisse für eine Nominierung Benzemas.
Le Graët und Deschamps wären sich bei einem Treffen allerdings einig darin gewesen, so der FFF, dass die sportlichen Leistungen nur eines von mehreren Kriterien für eine Nominierung seien. "Die Fähigkeit des Spielers, sich für den Zusammenhalt in der Gruppe einzusetzen, die Vorbildlichkeit und der Schutz der Gruppe werden aber von allen Trainern des Verbandes ebenso berücksichtigt", heißt es.
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