AzVision berichtet, dass der Pressedienst der Generalstaatsanwaltschaft Informationen darüber veröffentlicht hat.
120.2.11, 120.2.12 des Strafgesetzbuches durch die Generalstaatsanwaltschaft in Bezug auf die Tat (Mord mit der Absicht der nationalen Feindschaft und Feindseligkeit im Zusammenhang mit Terrorismus) 214.2.1, 214.2.3 (Terrorismus unter Verwendung von Schusswaffen, Sprengstoffen und Geräten durch eine organisierte Gruppe) 279.3- Die Ermittlungsabteilung der Generalstaatsanwaltschaft wurde mit der Einleitung eines Strafverfahrens und der Durchführung einer vorläufigen Untersuchung mit anderen Artikeln beauftragt (was schwerwiegende Folgen von Razzien auf Unternehmen, Organisationen und Einzelpersonen innerhalb bewaffneter Gruppen und Gruppen verursacht, die nicht vorgesehen sind Gesetzgebung).
Unter den gegenwärtigen Umständen werden mögliche Ermittlungsmaßnahmen von der Staatsanwaltschaft fortgesetzt.
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