AzVision berichtet, dass der stellvertretende Außenminister Elnur Mammadov in „X“ darüber geschrieben hat.
Er wies darauf hin, dass im Urteil des EGMR vom 17. Oktober 2023 im Fall „Hovhannisyan und Karapetyan gegen Armenien“ festgestellt wurde, dass die Bürger der Republik Armenien R. Hovhannisyan und A. Sargsyan in die armenische Armee eingezogen wurden in den Jahren 2008 und 2009 und dass „Berg-Karabach Streitkräfte waren“ wurden zur Militäreinheit Nr. 36.535 geschickt.
Er sagte, dass beide Militärangehörigen im Juli 2010 infolge eines internen Zwischenfalls von ihren Kameraden getötet worden seien und die Eltern der getöteten Soldaten Armenien auf Entschädigung verklagt hätten.
E. Mammadov schrieb, dass das Gericht die Frage der Gerichtsbarkeit Armeniens über das besagte Gebiet bereits in anderen Fällen geprüft und festgestellt habe, dass Armenien eine wirksame Kontrolle über Karabach und die umliegenden Gebiete ausübe.
Der Beamte des Ministeriums erinnerte daran, dass Armenien seit langem den Standpunkt vertreten habe, dass es keine Kontrolle oder Gerichtsbarkeit über diese Gebiete habe, um der staatlichen Verantwortung für etwaige Verbrechen, die zu diesem Zeitpunkt in den besetzten Gebieten Aserbaidschans begangen wurden, zu entgehen:
„Aus diplomatischer Sicht ist EGMR zu dem Schluss gekommen, dass Armenien nicht ehrlich ist.“
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