Es gibt keine Grundlage für die Behauptung Armeniens, Aserbaidschan habe gegen die Dreiparteienerklärung verstoßen

  19 Februar 2024    Gelesen: 380
  Es gibt keine Grundlage für die Behauptung Armeniens, Aserbaidschan habe gegen die Dreiparteienerklärung verstoßen

Es gibt keine Grundlage für die Behauptung, die armenische Seite habe angeblich gegen die Dreiparteienerklärung Aserbaidschans verstoßen.

AzVision berichtet, dass Aykhan Hajizadeh, Pressesprecher des Außenministeriums Aserbaidschans, dies sagte, während er die Ansichten kommentierte, die N. Pashinyan bei einem Treffen mit der armenischen Gemeinschaft in München geäußert hatte.

"Was die Behauptung der armenischen Seite betrifft, Aserbaidschan habe angeblich gegen die dreigliedrige Erklärung verstoßen, so gibt es dafür keine Grundlage. Es ist allen bekannt, dass Armenien seine Streitkräfte nicht aus dem Hoheitsgebiet Aserbaidschans abgezogen und seiner Verpflichtung zur Öffnung von Kommunikationslinien nicht nachgekommen ist , entgegen den Verpflichtungen Armeniens."

A. Hajizade wies darauf hin, dass die armenische Seite verstehen sollte, dass der Weg zur Gewährleistung von Frieden und Stabilität in der Region darin bestehe, Beziehungen zu Nachbarländern auf der Grundlage der Bestätigung und Achtung der territorialen Integrität und Souveränität aufzubauen und konstruktive Verhandlungen mit Aserbaidschan zur Schaffung von Frieden zu führen.


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