Das zwischen Aserbaidschan und der Türkei unterzeichnete Protokoll trat im Nachbarland in Kraft

  01 März 2024    Gelesen: 545
 Das zwischen Aserbaidschan und der Türkei unterzeichnete Protokoll trat im Nachbarland in Kraft

Das unterzeichnete Protokoll zur Änderung des Präferenzhandelsabkommens zwischen Aserbaidschan und der Türkei ist im Nachbarland in Kraft getreten.

Es wurde festgestellt, dass das Gesetz am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft tritt.

Es sei daran erinnert, dass gemäß der aktualisierten Fassung des am 25. Februar 2020 in Baku unterzeichneten „Präferenzhandelsabkommens zwischen der Regierung der Republik Aserbaidschan und der Regierung der Republik Türkei“ die Parteien einander Zugeständnisse machen werden im Handel mit den im Protokoll genannten Waren.

In den Anhängen ist für jede Ware der Basiszollsatz oder Zusatzzoll angegeben, auf den die Ermäßigung angewendet wird.

Darüber hinaus wird dem Dokument zufolge die Zahl der Waren erhöht, für die im Rahmen des Präferenzhandelsabkommens zwischen Aserbaidschan und der Türkei die Zölle gegenseitig gesenkt werden.

So wird das gegenseitige Präferenzhandelssystem auf 15 Arten landwirtschaftlicher und anderer Waren aserbaidschanischer und türkischer Herkunft (Käse, Tee, Zucker, Obst- und Gemüsesorten usw.) angewendet. Der Zweck des Abkommens besteht darin, Zölle auf Waren zu senken oder abzuschaffen, Parazölle und nichttarifäre Handelshemmnisse zu beseitigen, den Handel durch die harmonische Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen auszuweiten und zu fördern, günstige Bedingungen für einen fairen Wettbewerb zu schaffen und ein vorhersehbares und sicheres Umfeld zu schaffen für nachhaltiges Handelswachstum.

Um günstige Bedingungen für das Wachstum der Nichtölexporte zu schaffen, werden regelmäßig Maßnahmen zum Ausbau der Handelsbeziehungen mit dem Ausland ergriffen. In diesem Rahmen wurde neben den derzeit in Kraft befindlichen Freihandelsabkommen, die unser Land mit 10 Ländern unterzeichnet hat, sowie den Abkommen, die die Bereiche des bilateralen Handels oder der handelswirtschaftlichen Zusammenarbeit mit vielen Ländern regeln, auch ein Präferenzhandelsabkommen geschlossen unterzeichnet mit der Republik Türkei, einem der wichtigsten Handelspartner der Republik Aserbaidschan.

Im Allgemeinen wird nach Inkrafttreten des Protokolls der präferenzielle Import und Export von 30 Arten landwirtschaftlicher und nichtlandwirtschaftlicher sowie industrieller und anderer Güter im Rahmen des präferenziellen Handelsregimes zwischen Aserbaidschan und der Türkei durchgeführt. Darüber hinaus ist die in Artikel 3 des geltenden Abkommens vorgesehene Laufzeit dieses Protokolls auf einen Zeitraum von 10 Jahren ab dem Datum des Inkrafttretens der im Rahmen des Abkommens gewährten Zugeständnisse für die Waren vorgesehen.

Das aserbaidschanische Milli Majlis hat der Änderung des Abkommens am 6. Juli 2023 zugestimmt.


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