Zunächst wurde das Protokoll der Kommissionssitzung vom 6. Juli gebilligt. Anschließend erörterten die Kommissionsmitglieder die Frage der Maßnahmen im Zusammenhang mit Wahllokalen in mehreren Wahlkreisen.
Nach den Diskussionen der Kommissionsmitglieder zu diesem Thema und unter Berücksichtigung der örtlichen und sonstigen Bedingungen sowie der Bedeutung der Schaffung möglichst günstiger Bedingungen für die Wähler in den Wahlkreisen Füzuli Nr. 84, Aghdam-Chodschali Nr. 118, Latschin Nr. 121, Chankendi Nr. 122, Schuscha-Aghdam-Chodschavend Nr. 124 und Zangilan-Gubadli Nr. 125 wurden die Einrichtung neuer Wahllokale und die Organisation von Bezirkswahlkommissionen gemäß den Anforderungen des Wahlgesetzes den jeweiligen Wahlkreiswahlkommissionen übertragen.
Die Zentrale Wahlkommission Aserbaidschans prüfte auch die Anträge von sieben politischen Parteien auf die Registrierung ihrer bevollmächtigten Vertreter für die für den 1. September 2024 angesetzten vorgezogenen Parlamentswahlen. Die Zentrale Wahlkommission registrierte die bevollmächtigten Vertreter der Aserbaidschanischen Volkspartei, der Aserbaidschanischen Demokratischen Partei, der Partei der Nationalen Front, der Partei für Gerechtigkeit, Recht und Demokratie, der Nationalen Unabhängigkeitspartei Aserbaidschans, der Partei Großes Aserbaidschan und der AG-Partei.
Das Treffen, an dem Vertreter ausländischer Institutionen und Massenmedien teilnahmen, konzentrierte sich auch auf die aktuellen Themen.
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