Aserbaidschanische Zentralwahlkommission genehmigt Anforderungen an Stimmzettel für Parlamentswahlen

  26 Juli 2024    Gelesen: 512
  Aserbaidschanische Zentralwahlkommission genehmigt Anforderungen an Stimmzettel für Parlamentswahlen

Die Zentrale Wahlkommission Aserbaidschans wird im Zusammenhang mit der außerordentlichen Parlamentswahl die Anforderungen an Reihenfolge, Text, Form, Menge und Herstellung von Stimmzetteln genehmigen, berichtet AzVision.az.

Den Informationen zufolge muss die Zentrale Wahlkommission gemäß den Artikeln 99.1-99.4, 166 des Wahlgesetzes von Aserbaidschan die Anforderungen an Reihenfolge, Text, Form, Menge und Herstellung von Stimmzetteln spätestens 35 Tage vor dem Wahltag genehmigen.

Im Zusammenhang mit der für den 1. September angesetzten außerordentlichen Wahl zum aserbaidschanischen Parlament umfasst diese Frist den Zeitraum bis zum 28. Juli 2024.

Am 28. Juni unterzeichnete der Präsident Ilham Aliyev ein Dekret zur Auflösung der sechsten Einberufung des aserbaidschanischen Parlaments und zur Forderung einer außerordentlichen Wahl.

Die vorgezogene Parlamentswahl in Aserbaidschan ist für den 1. September 2024 angesetzt.


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