Der Wahlkampf kann von registrierten Kandidaten, ihren bevollmächtigten Vertretern, politischen Parteien und Parteiblöcken der registrierten Kandidaten und ihrer bevollmächtigten Vertreter durchgeführt werden.
Gemäß dem Wahlgesetz des Landes beginnt der Wahlkampf 23 Tage vor dem Wahltag und endet 24 Stunden vor Beginn der Abstimmung. Der Wahlkampf für die vorgezogenen Parlamentswahlen beginnt am 9. August und dauert bis zum 31. August um 08:00 Uhr.
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