Die Plätze wurden gemäß dem Gesetz „Über die Versammlungsfreiheit“ zugewiesen.
Die Liste der für den Wahlkampf zugewiesenen offenen und geschlossenen Räumlichkeiten wurde auf der Website der Zentralen Wahlkommission veröffentlicht.
Der Wahlkampf beginnt am 9. August und dauert bis zum 31. August um 08:00 Uhr.
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