Die fünf größten EU-Länder geben einer Studie zufolge jährlich 42 Milliarden Euro für die Subventionierung von Dienstwagen mit Verbrennungsmotoren aus. Spitzenreiter ist Italien mit 16 Milliarden Euro, gefolgt von Deutschland mit 13,7 Milliarden Euro, wie aus einer Untersuchung im Auftrag der Umweltorganisation Transport & Environment (T&E) hervorgeht. Frankreich und Polen subventionieren demnach mit gut sechs Milliarden Euro jährlich.
Firmenwagen machten derzeit rund 60 Prozent der Neuwagenverkäufe in Europa aus. Rund 15 Milliarden Euro würden in den vier genannten Ländern in die Subventionierung von SUVs fließen, heißt es in der Studie. Im Durchschnitt erhielten Dienstwagenfahrer einen jährlichen Steuervorteil von 6800 Euro, bei größeren Modellen mit hohem Schadstoffausstoß sogar bis zu 21.600 Euro.
"Es ist völlig unlogisch und inakzeptabel, dass wir immer noch Milliarden von Steuergeldern in eine Technologie investieren, die dem grünen Wandel der Europäischen Kommission widerspricht", sagte Stef Cornelis, Flottenmanager bei T&E. Der Verkauf von Elektroautos in Europa geht zurück, unter anderem weil sie teurer sind als vergleichbare Modelle, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.
Markt der E-Autos bricht ein
Nach Branchenangaben sank der Absatz von reinen Elektroautos im August in der EU um 43,9 Prozent, wobei die größten EV-Märkte Deutschland und Frankreich Rückgänge von 68,8 Prozent beziehungsweise 33,1 Prozent verzeichneten. Finanzielle Anreize für den Umstieg auf Elektrofahrzeuge gibt es nur im ehemaligen EU-Mitgliedsland Großbritannien. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat den neuen EU-Klimakommissar beauftragt, Vorschläge für den Ausstieg aus fossilen Subventionen zu erarbeiten.
Zuletzt hatte die SPD E-Auto-Quoten für Leasinganbieter und Steuernachlässe für E-Dienstwagen vorgeschlagen. Wirtschaftsminister Robert Habeck von den Grünen lässt die Vorschläge derzeit prüfen.
Die Studie ist die erste, die die Effekte der wichtigsten Steuervergünstigungen untersucht, die traditionell für Dienstwagen gewährt werden und privaten Autobesitzenden nicht zur Verfügung stehen. Dazu zählen der Vorsteuerabzug, Abschreibungen, die Pauschalbesteuerung des geldwerten Vorteils von Dienstwagen und Tankkarten. Statt sich auf Durchschnittswerte oder einzelne Beispielmodelle zu beziehen, wurden die Steuervorteile für alle zugelassenen Automodelle berechnet.
Quelle: ntv.de, mau/rts
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