Verbotene Fälle in den Gebieten der Tourismus- und Erholungszonen in Aserbaidschan wurden bestätigt

  30 Oktober 2024    Gelesen: 313
  Verbotene Fälle in den Gebieten der Tourismus- und Erholungszonen in Aserbaidschan wurden bestätigt

Verbotene Fälle in den Gebieten der Tourismus- und Erholungszonen in Aserbaidschan wurden bestätigt.

AzVision berichtet, dass Präsident Ilham Aliyev in diesem Zusammenhang der Änderung des Gesetzes „Über den Tourismus“ zugestimmt hat.

In den Gebieten der Tourismus- und Erholungszonen ist Folgendes verboten:

- Aktivitäten im Zusammenhang mit der chemischen Industrie, Metallurgie und Kernenergie;

- Tätigkeit großer Industrieunternehmen, Unternehmen der technologischen Ausrüstungs- und Maschinenbauindustrie;

- Tätigkeit von Abfallneutralisierungs- und -verarbeitungsunternehmen sowie Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Errichtung von Anlagen und Deponien zu diesem Zweck;

- Tätigkeiten, die ohne Erstellung eines Dokuments zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Dokument) für die in der Anlage zum Gesetz „Umweltverträglichkeitsprüfung“ vorgesehenen Tätigkeitsarten und ohne Durchführung einer staatlichen Umweltverträglichkeitsprüfung dieses Dokuments durchgeführt werden, sowie Tätigkeiten, die nicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich sind, aber Gegenstand eines Landesumweltgutachtens sind und andere Tätigkeiten, die ohne positive Stellungnahme des Landesumweltgutachtens durchgeführt werden.


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