Gemäß Dekret Nr. 561 des Ministerkabinetts der Republik Aserbaidschan vom 29. Dezember 2024, gültig ab 1. Januar 2025, darf die Dauer des vorübergehenden Aufenthalts für Bürger der Russischen Föderation, die die Republik Aserbaidschan ohne Visum besuchen, sowie für Staatenlose, die dauerhaft in der Russischen Föderation leben, 90 Tage innerhalb eines Kalenderjahres nicht überschreiten.
„Bürger der Russischen Föderation und Staatenlose, die dauerhaft in der Russischen Föderation leben und beabsichtigen, innerhalb eines Jahres länger als 90 Tage im Land zu bleiben, müssen, sofern rechtliche Gründe vorliegen, vor Ablauf ihres vorübergehenden Aufenthalts beim Staatlichen Migrationsdienst einen Antrag auf Verlängerung dieser Dauer oder Erteilung einer vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis einreichen.
Russische Staatsangehörige und Staatenlose mit dauerhaftem Wohnsitz in der Russischen Föderation, die ab dem 1. Januar 2025 in das Land einreisen, müssen dieses Kriterium erfüllen.
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