Malta muss Flüchtling entschädigen

  04 Mai 2016    Gelesen: 457
Malta muss Flüchtling entschädigen
Eine 20-Jährige aus Somalia harrt mehrere Monate in einem Flüchtlingslager auf Malta aus. Die Bedingungen dort sind katastrophal. Deshalb verklagt sie die Regierung. Zu Recht, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nun entscheidet.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat einer jungen Frau aus Somalia Recht gegeben, die auf Malta mehr als 16 Monate lang unter verheerenden Umständen in einem Flüchtlingslager ausharren musste. Malta habe damit gegen das Verbot von menschenunwürdiger Behandlung verstoßen, stellten die Straßburger Richter fest. Die maltesische Regierung wurde angewiesen, der Klägerin 12.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen.

Die Frau war im Mai 2012 mit einem Flüchtlingsboot nach Malta gelangt. Dort wurde die damals 20-Jährige sofort festgenommen und in das Lager Lyster Barracks gebracht. Das Lager war der Klägerin zufolge hoffnungslos überfüllt, die Insassen litten unter schlechten hygienischen Verhältnissen, konnten kaum an die freie Luft und waren weder gegen Hitze noch gegen Kälte geschützt.

Die junge Frau erkrankte mehrfach und musste im Krankenhaus behandelt werden - unter anderem wegen Ohnmachtsanfällen und chronischer Mittelohrentzündungen. Dank der Intervention einer Menschenrechtsorganisation wurde die Afrikanerin schließlich wegen ihrer schlechten physischen und psychischen Verfassung nach 16 Monaten aus dem Lager entlassen.

Das Urteil wurde von einer kleinen Kammer gefällt und ist noch nicht rechtskräftig. Beide Parteien können innerhalb von drei Monaten Rechtsmittel einlegen. Der Gerichtshof kann den Fall dann an die 17 Richter der großen Kammer verweisen, er muss dies aber nicht tun.

Quelle: n-tv.de

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