Solange Minsk noch auf der Sanktionsliste steht, muss Ottawa den Export von Technologien und Waren, die den Exportkontrollen nicht unterliegen, nach Weißrussland speziell genehmigen.
Die EU hatte erst nach Kanada 2010 wegen Menschenrechtsverletzungen Sanktionen gegen Weißrussland verhängt. 2012 wurden die Strafmaßnahmen erweitert. Unter anderem wurden Reisebeschränkungen und Vermögenssperren gegen Lukaschenko, 175 Vertraute und Anhänger des Präsidenten sowie drei Unternehmen eingeführt.
Nach der Freilassung einiger politischer Gefangener und der gewaltfrei verlaufenen Präsidentenwahl 2015 setzte die EU die Strafmaßnahmen für vier Monate bis Ende Februar aus. Für vier Weißrussen sollen die Sanktionen aufrechterhalten werden. Sie werden beschuldigt, persönlich für das Verschwinden politischer Aktivisten verantwortlich zu sein.
Auch die USA hatten Sanktionen gegen neun weißrussische Unternehmen zeitweilig aufgehoben.
Quelle: sputniknews.com
Tags: