Erstmals soll die um zwei Monate verlängerte Frist im kommenden Jahr gelten. Das heißt, die Steuererklärung für 2016 ist erst Ende Juli 2017 fällig. Mehr Zeit erhalten auch Steuerzahler, die sich von einem Berater oder einem Hilfeverein bei der Erklärung helfen lassen. Hatten sie bislang eine Abgabefrist von zwölf Monaten, sollen es künftig 14 Monate sein. Somit können sie beispielsweise die Unterlagen für das Jahr 2016 bis Ende Februar 2018 bei ihrem Finanzamt einreichen.
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Im Gegenzug für die Fristverlängerung will die Koalition die Strafen für eine verspätete Abgabe verschärfen. Das gilt insbesondere für Steuerpflichtige, die sich bei ihrer Steuererklärung beraten lassen. Für jeden Monat, den die Steuererklärung zu spät eingeht, wird automatisch ein Zuschlag von 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer erhoben, mindestens aber 25 Euro. Wer seine Steuererklärung selbst ausfüllt und sie zu spät einreicht, muss hingegen nach Angaben aus der Koalition nicht mit einer automatischen Strafe rechnen. Die Finanzbeamten könnten hier wie bisher einen Ermessensspielraum geltend machen. Zudem soll es auch weiterhin möglich sein, sich die Frist zur Abgabe der Steuererklärung verlängern zu lassen. Zuletzt nahm der Fiskus etwa 120 Millionen Euro durch Strafzahlungen für verspätete Steuererklärungen ein.
Die Verlängerung der Abgabefrist auf Ende Juli war im ursprünglichen Gesetzesentwurf von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) nicht vorgesehen. Sie sei erst auf Druck der SPD aufgenommen worden, sagte der SPD-Finanzexperte Lothar Binding. "Ansonsten wären Steuerzahler, die sich beraten lassen, besser behandelt worden als die, die ihre Steuererklärung selbst ausfüllen." Nach Einschätzung des Berliner Steuerprofessors Frank Hechtner könnte die Freude über die verlängerte Abgabefrist jedoch getrübt werden. "Die zeitlich verlagerte Belastung der Ämter kann dazu führen, dass die Steuerpflichtigen länger auf ihre Bescheide warten müssen."
Insgesamt macht der Gesetzesentwurf das Steuerverfahren digitaler. Immer mehr Erklärungen sollen nur noch vom Computer bearbeitet werden. Das hat auch Auswirkungen auf den Steuerzahler. Elektronisch erstellte Steuererklärungen sollen vorab ausgefüllt werden. Der Steuerzahler muss künftig so gut wie keine Belege mehr an das Finanzamt schicken. Ein Teil davon wird ohnehin elektronisch. Laut Gesetz sollen auch die Bescheinigungen für die Kapitalerträge in der Regel nur noch per E-Mail und nicht mehr als Brief verschickt werden. Wer seine Steuererklärung weiter handschriftlich ausfüllen möchte, kann das aber weiter tun, ohne Sanktionen fürchten zu müssen.
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