Stewardess von Kabinenluft vergiftet

  02 Juni 2016    Gelesen: 794
Stewardess von Kabinenluft vergiftet
Piloten und Flugbegleiter erkranken immer wieder an kontaminierter Kabinenluft. Nach einer Klage hat ihre Berufsgenossenschaft nun erstmals einen solchen Vorfall als Berufsunfall anerkannt.
Die Berufsgenossenschaft (BG) Verkehr hat erstmals einen Arbeitsunfall anerkannt, bei dem eine Flugbegleiterin an vergifteter Kabinenluft erkrankt war. Das teilte das Sozialgericht Hamburg mit, nachdem die "Welt" über eine Häufung solcher Vorfälle berichtet hatte.

Erst nach einer Klage der Flugbegleiterin habe die BG am 23. Mai den Fall als Berufsunfall eingestuft – freiwillig. Deshalb gebe es kein Urteil, erklärte ein Gerichtssprecher.

Es ist weltweit erst das zweite bekannt gewordene Verfahren, in dem ein Berufsunfall eines Besatzungsmitgliedes im Zusammenhang mit vergifteter Kabinenluft anerkannt wurde. 2010 hatte in Australien der oberste Gerichtshof einer Flugbegleiterin Schadenersatz gegen ihren Arbeitgeber zugesprochen. Viele Verfahren, gerade im Ausland, wurden außergerichtlich beendet, die Parteien zum Schweigen verpflichtet, so wurden Präzedenzurteile vermieden, auf die sich Kläger berufen könnten.

Nach Recherchen der "Welt" ereignete sich der Vorfall, der nun in Hamburg verhandelt wurde, bereits am 23. Juni 2013 auf einem Lufthansa-Flug von Frankfurt nach München. An Bord des damals schon 19 Jahre alten Airbus A321 passierte im Landeanflug ein sogenanntes "Fume Event": In einer Höhe zwischen 2500 und 1500 Metern wurde von der Besatzung im Cockpit und in der Kabine ein beißender Geruch wahrgenommen.

Nach der Landung musste die Flugbegleiterin mit Vergiftungssymptomen ärztlich behandelt werden. Sie war danach mehrere Monate arbeitsunfähig krankgeschrieben. 2014 hat sie gegen die gesetzliche Unfallversicherung, die BG Verkehr in Hamburg, Klage eingereicht, damit ihr Berufsunfall anerkannt wird.

Vorfall nicht als schwere Störung eingeordnet

In der Statistik der Braunschweiger Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU), die für solche Ermittlungen zuständig ist, taucht dieser allerdings nicht auf. Ein Sprecher teilte mit, dass der Fall "bislang nicht als untersuchungswürdiger Unfall oder schwere Störung eingeordnet und folglich auch nicht untersucht worden ist".

Ob die Lufthansa in diesem Zusammenhang ihrer gesetzlichen Meldepflicht nachgekommen sei, wollte der Sprecher nicht kommentieren. Über den Ausgang des Verfahrens erfuhr die Behörde erst durch die "Welt".

Der Bundestagsabgeordnete Markus Tressel (Grüne) kritisiert dies scharf, denn eigentlich hatten BFU und BG vereinbart, sich über Vorfälle enger auszutauschen. "Offenbar besteht aber gar kein echtes Interesse", sagte Tressel der "Welt". "Diese Nullkommunikation sorgt dafür, dass Fälle unter den Tisch fallen und die Fluggesellschaften ihrer gesetzlichen Meldepflicht nicht nachkommen."

Die Bundesregierung müsse dafür sorgen, dass in solchen Fällen auch Bußgelder verhängt werden. Außerdem müssten die Fluggesellschaften nach solchen Vorfällen auch die Passagiere angemessen informieren.

Quelle : welt.de

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