Dogu Perincek gewann Schweiz vor Gericht

  15 Oktober 2015    Gelesen: 1782
Dogu Perincek gewann Schweiz vor Gericht
Nach dem Anspruch am 17.Dezember 2013 durch den Patriotischen Parteiführer Dogu Perincek des Großen Kammer hat der Europäische Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) die Entscheidung der Schweiz über den Fall bestätigt.

Nach Angaben der türkischen Presse gegenüber der Nachrichtenagentur AzVision.az, hat laut der Entscheidung Dogu Perincek die Ereignisse im Jahre 1995 nicht als `Völkermord ` sondern als `Massaker ` gezeigt, daher wurde er zur Strafe gezogen. Er meint aber, diese Entscheidung durch Schweiz sei ungerecht. Grosse Kammer des Schweizer Hofs wies die Beschwerde zurück und bestätigte die frühere Entscheidung als unverändert.

Laut der Entscheidung hiess es, im Gegensatz zu der Tatsache Holocaust, sei der Armenische `Völkermord` keine historische Tatsache ,sondern nur eine Ansicht. In akademischen Kreisen ist keine Konsens über die Frage erreicht worden, wird wahrscheinlich auch so bleiben. Eine Gegenmeinung führt zur Strafverfolgung wegen den Verstoß gegen Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention.So, ab nun an, muss Schweiz die frühere Entscheidung gegen Dogu Pericek aufheben und einen vollständigen Freispruch geben.

Es sei darauf hingewiesen, dass der türkische Führer der Arbeiterpartei Dogu Perincek am 23.Juli 2005 an der Kundgebung in Lausanne, Schweiz auftritt und "Völkermord an den Armeniern ist eine internationale Lüge" - sagte, daher auch von der Polizei festgenommen worden. Er wurde für 3 Monate zum Gefängnis verurteilt, aber seine Überzeugung sei mit Geld ersetzt und er wurde freigelassen.




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