Man dürfe sich zudem fragen, was der Burkini als eine Erfindung jüngster Zeit mit freier Religionsausübung zu tun habe. Die Entscheidung sorgt für politischen Streit. So fordere etwa die Grüne Jugend, das Verbot zurückzunehmen, schreibt die "Mittelbayerische Zeitung". Auch die SPD halte das Verbot für ungeeignet.
Erlaubt ist nur "allgemein übliche Badekleidung"
Bürgermeister Kiechle stützt seine Entscheidung auf die Satzung für die Benutzung des Hallenbads, die aus hygienischen Gründen eine allgemein übliche Badekleidung – also Badehose, Badeanzug oder Bikini – fordert. Dies schließe Sporthosen, Taucheranzüge, T-Shirts, kurze Jeans "oder eben auch Burkinis" aus.
Darauf weist nun ein Schild in dem Schwimmbad hin, auf dem es heißt: "Sehr verehrte Badegäste, die Benutzung unseres Hallenbads ist nur in üblicher Badekleidung (Badeanzug/Bikini bzw. Badehose) gestattet." Ein ausdrückliches Burkini-Verbotsschild gibt es laut Kiechle aber nicht. Burkinis bedecken Haare und Körper, nur Gesicht, Hände und Füße sind nicht verhüllt. Die werden von muslimischen Frauen getragen, die sich verschleiern.
Der Integrationsbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung, Martin Neumeyer (CSU), betonte am Donnerstag, dass es seines Erachtens der erste Fall eines Burkini-Verbotes in Bayern ist.
Quelle : welt.de
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