Mörder stellt sich nach 28 Jahren und wird zu sechs Jahren Haft verurteilt

  16 Oktober 2015    Gelesen: 1099
Mörder stellt sich nach 28 Jahren und wird zu sechs Jahren Haft verurteilt
Vor fast 30 Jahren tötete der damals 20-jährige Paul H. die Eisverkäuferin Antonella. Von Schuldgefühlen geplagt, stellte er sich Anfang des Jahres der Polizei. Nun wurde er zu sechs Jahren Haft verurteilt.
Fast 30 Jahre nach dem grausamen Tod der jungen Italienerin Antonella ist der wegen Mordes angeklagte Paul H. zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Der heute 48-Jährige habe die damals 25 Jahre alte Eisverkäuferin aus sexuellen Motiven erdrosselt, begründete der Vorsitzende Richter am Landgericht Karlsruhe am Freitag die Entscheidung. Die Verteidigung hatte auf Totschlag und damit auf Freispruch wegen Verjährung plädiert, die Staatsanwaltschaft auf sechs Jahre wegen Mordes.

Täter stellte sich selbst

Zu der Verurteilung kam es nur, weil Paul H. nicht mehr mit seiner Schuld leben konnte. Der nach dem Verbrechen in der Schweiz lebende Mann hatte sich im Februar den Basler Behörden gestellt. "Ich habe es nicht mehr ausgehalten", offenbarte er damals. Die Bilder seiner grausigen Tat könne er nicht vergessen.

Die Tat geschah im Jahr 1987. Antonella war mit ihrem Fahrrad unterwegs und frage Paul H. nach dem Weg. Der damals 20-Jährige half der Frau - und folgte ihr dann auf seinem Rad. "Ich war spitz. Sie hat mir sehr gut gefallen", gab Paul H. bei Prozessbeginn an.

Paul H. erinnert sich nicht an die komplette Tat

Schließlich holte er die Frau ein, fasste ihr an die Brust. Die junge Italienerin wurde panisch und stürzte vom Rad. Paul H. würgte sie. Als Antonella sich nicht mehr bewegte, zog er sie ins Unterholz. Die Anklage warf H. vor, die Frau anschließend missbraucht zu haben. H. gab jedoch an, sich nicht mehr erinnern zu können.

Täter wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt
Da H. zum Tatzeitpunkt 20 Jahre alt gewesen war, verurteilte ihn das Gericht nach dem Jugendstrafrecht, das eine Höchststrafe von zehn Jahren vorsieht. Bei einer Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht hätte H. eine lebenslange Haft gedroht.


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