Wie die Bank ihren Kunden in einem Brief mitteilte, gilt die Strafgebühr ab dem 1. Januar 2016. Die Gebühr beträgt auf allen Alltagskonten für den privaten Zahlungsverkehr 0,125 Prozent. Bei Einlagen von 100.000 Franken werden 0,75 Prozent fällig. Vereine müssen die Gebühr ab 500.000 Franken zahlen, Unternehmen ab einer Million Franken. Außerdem erhöht die Bank die Tarife für die Führung von Alltags- und Einlagekonten.
Schon seit einiger Zeit wird von Ökonomen die Strafgebühr gefordert. Die logische Folge wäre das Bargeld-Verbot, weil nur damit die Gebühr auch durchgesetzt werden kann. Die Bundesbank hat sich zuletzt strikt gegen ein Bargeld-Verbot ausgesprochen und lehnt offiziell auch Beschränkung ab. Ob sie diese Position wird halten können, ist eine andere Frage: Die EZB kann diese Entscheidung mit Mehrheit auch gegen die Bundesbank durchsetzen.
Tags: