“Asylheime werden brennen“

  17 Oktober 2015    Gelesen: 1039
“Asylheime werden brennen“
Eine Berlinerin ist wegen Hetze gegen Flüchtlinge auf Facebook zu fünf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die 29-Jährige habe sich der Volksverhetzung schuldig gemacht, befand ein Amtsgericht. Angesichts der Zunahme von Hassäußerungen im Internet sei zur Abschreckung der Allgemeinheit die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe "unerlässlich", erklärte die Richterin. Die Strafe entsprach dem Antrag des Staatsanwalts.

Die geständige Angeklagte hatte im April 2015 bei Facebook einen Zeitungsartikel kommentiert, in dem über die Festnahme eines Asylbewerbers nach einem angeblichen Vergewaltigungsversuch berichtet wurde. Dazu schrieb die gelernte Hotelfachfrau unter anderem: "Weg mit dem Dreck!" Wenn der Staat das nicht verstehe, würden "noch viel mehr Asylheime brennen... hoffentlich dann mit vernagelten Türen".

Damit habe die bis dahin nicht vorbestrafte Frau "gegen Teile der Bevölkerung zum Hass aufgestachelt" sowie zu Gewalt und Willkür aufgefordert, so die Anklage. "Derartige Äußerungen vergiften das gesellschaftliche Klima, so etwas hat Auswirkungen - Anschläge auf Asylbewerberheime sind exorbitant gestiegen", sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Der Staat müsse ein deutliches Zeichen setzen. Die 29-Jährige, die derzeit als Gebäudereinigerin arbeitet, hatte im Prozess von einem "großen Fehler" gesprochen. Sie befinde sich wegen einer schweren Erkrankung in einer auch finanziell sehr schwierigen Situation. Ihr sei klar, dass Flüchtlingen geholfen werden müsse. Aus "Wut über die Politik" sei es zu dem inzwischen gelöschten Text gekommen. Die Strafe nehme sie an.

Im August hatte das Amtsgericht Tiergarten einen 34-jährigen wegen mehrerer volksverhetzender Facebook-Postings zur Zahlung von 4800 Euro verurteilt. Ihm drohen 120 Tage Haft, wenn er die Geldstrafe nicht bezahlen kann. In einem anderen Fall erlegte das Amtsgericht Passau einem Mann eine Geldstrafe von 7500 Euro auf. Er hatte einen Spendenaufruf für die örtliche Flüchtlingshilfe kommentiert und angeboten "a Gasflasche und a Handgranate" zu liefern. Sein Anwalt hatte behauptet, es handle sich um normale Stammtischparolen, der 24-jährige sei kein Verfechter rechten Gedankenguts. Das wollte das Gericht aber nicht glauben, nachdem sich auf seinem Handy auch entsprechendes Material fand.

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