Vor Gericht tun sich Abgründe auf

  14 Juni 2016    Gelesen: 726
Vor Gericht tun sich Abgründe auf
Silvio S. soll zwei Kinder entführt, gequält und getötet haben. Jetzt wird dem 33-Jährigen dafür der Prozess gemacht. Die Mutter eines seiner Opfer hat eine Bitte an das Gericht.

Silvio S. hat einen Teddybären in der linken Hand, als er sich in Berlin unter die langen Schlangen von Flüchtlingen mischt und ein kleines Kind entführt. Hier, am Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso), warten im Oktober 2015 Hunderte Menschen auf ihre Registrierung. Zur unübersichtlichen Masse gehört auch Mohamed. Erst nimmt niemand größere Notiz davon, als Silvio S. mit dem Vierjährigen verschwindet. Einen Tag später ist Mohamed tot. Doch noch wochenlang läuft eine verzweifelte Suche nach dem Kind. Es wurde missbraucht und umgebracht.

Dem 33-jährigen Silvio S. wird dafür seit diesem Dienstag in Potsdam der Prozess gemacht. Nicht nur der grausige Tod des kleinen Flüchtlingsjungen aus Bosnien-Herzegowina wird dem unscheinbaren Wachmann zur Last gelegt. Er soll auch den sechsjährigen Elias aus Potsdam umgebracht haben. Die beiden Verbrechen erschütterten im Herbst ganz Deutschland.

Elias war im Juli 2015 von einem Spielplatz im Potsdamer Stadtteil Schlaatz verschwunden. Vier Monate lang unternahmen daraufhin die Polizei, die Familie, Freunde und engagierte Bürger immer neue Anstrengungen, um den Sechsjährigen zu finden. Erst die Festnahme und das Geständnis von Silvio S. im Zusammenhang mit Mohamed brachten Anfang November die schreckliche Gewissheit: Auch Elias ist tot.

Missbrauch an Puppen geübt

Die Vorwürfe gegen Silvio S. wimmeln von verstörenden Details. Der Einzelgänger aus dem Ort Niedergörsdorf südlich von Berlin soll nach Erkenntnissen der Ermittler vor den Verbrechen an einer Puppe den Missbrauch geübt haben. Am 8. Juli lockte er der Anklage zufolge Elias in Potsdam in sein Auto und nahm ihn gegen dessen Willen mit. Dabei soll er im Sinn gehabt haben, den Jungen zu missbrauchen.

Als der Sechsjährige trotz Schlafmittel und Knebel zu weinen und schreien begonnen haben soll, soll Silvio S. ihn zu Tode stranguliert haben. Das Kind wurde im Schrebergarten von S. in Luckenwalde vergraben. Am 21. Oktober entführte S. laut Anklage dann Mohamed. Erneut soll der Mann das Opfer in sein Auto gelockt haben. Er habe es nahe dem Lageso geparkt, heißt es.

Den Vorwürfen zufolge fuhr der Angeklagte an dem Tag mit dem kleinen Jungen gegen dessen Willen zu seiner Wohnung in Niedergörsdorf. Dort soll er ihn missbraucht haben. Das Kind, das zunächst unter Einfluss von Schlafmitteln stand, soll irgendwann laut nach seiner Mutter geschrien haben. Zu dem Zeitpunkt saß laut Anklage im Erdgeschoss der Vater des Angeklagten. Aus Angst vor Entdeckung der Tat und aus Wut soll Silvio S. Mohamed erst mit Händen gewürgt und später mit einem Gürtel stranguliert haben.
Als immer bessere Fahndungsbilder von dem Mann mit dem Teddybären veröffentlicht wurden, erkannte die Mutter von Silvio S. ihren Sohn. Sie stellte ihn zur Rede, griff zum Telefonhörer und rief die Polizei. Silvio S. gesteht bei der Polizei zunächst, Mohamed getötet zu haben. Überraschend gibt er auch zu, Elias umgebracht zu haben.
Silvio S. "soll im Gefängnis sterben"

Heute steht in Luckenwalde an der Stelle, wo Elias vergraben lag, ein "Erinnerungsgarten für Elias und Mohamed". So steht es auf einem Schild aus Plexiglas. Rund um das Schild ist ein Haufen von mehr als 50 Plüschtieren ausgebreitet. Der Bär Winnie Puuh lächelt, ein Herz streckt vertrauensvoll Ärmchen aus, Teddys und Mäuse blicken auf Grablichter am Ort des grausigen Geschehens.

Von dem Leid, das Silvio S. über zwei Familien gebracht haben soll, kann sich ein Außenstehender kaum eine Vorstellung machen. Mohameds Mutter sagte in einem Interview, ihr Sohn erscheine ihr nachts im Traum: "Es ist seltsam, denn da ist er zwölf Jahre alt und weint nach mir." Sie wünscht dem Angeklagten: "Er soll im Gefängnis sterben."

Trauer, Wut, Hass: Die Empörung gegen Silvio S. schlägt nicht nur außerhalb der Gefängnismauern hohe Wellen. Der Untersuchungshäftling ist laut dem brandenburgischen Justizministerium zu seinem eigenen Schutz getrennt von den Mithäftlingen untergebracht. Auch der Prozess wird unter strengen Sicherheitsvorkehrungen geführt werden.

Quelle: n24.de


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