"Wir brauchen eine klare gesetzliche Regelung, wonach Verfahrensbeteiligte während der Gerichtsverhandlung alle Kleidungsstücke ablegen müssen, welche das Gesicht ganz oder teilweise verdecken", sagte Bausback zur Begründung. Dies sei nicht nur zur Feststellung der Identität zwingend notwendig, sondern auch für die Wahrheitsfindung. "Der Rechtsstaat darf in Gerichtssälen vor dem Gesichtsschleier nicht zurückweichen", so Bausback weiter.
In Deutschland gab es mehrere Fälle, in denen sich Frauen unter Berufung auf ihren islamischen Glauben weigerten, den Schleier in einem Prozess abzulegen. Bisher ist nicht klar geregelt, wie Gerichte darauf reagieren müssen. Denn es gibt, anders als für das Gericht selbst, keine Kleiderordnung für Zeugen.
Burka-Streit vorm Münchner Landgericht
Erst im März hatte der Fall einer verschleierten Muslimin für Schlagzeilen gesorgt, die wegen Beleidigung gegen einen Mann vor dem Münchner Landgericht aussagen sollte. Bei der Vernehmung weigerte sie sich, ihren Niqab - einen Gesichtsschleier - abzunehmen. In einem solchen Fall kann ein Ordnungsgeld oder eine Ordnungshaft verhängt werden, worauf das Gericht nach einigem Hin und Her dann verzichtete.
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hatte im Interview mit n-tv dazu erklärt, es sei wichtig, "dass der Richter, aber auch alle anderen Prozessbeteiligten jemand mit dem vollen Antlitz wahrnehmen können" und "in der Tat auch das Mienenspiel sehen können." Die CSU ist seit Längerem auch für ein grundsätzliches Verbot der Vollverschleierung. Bei einem Parteitag im November wurde ein entsprechender Antrag beschlossen.
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