Das Bundesverfassungsgericht hatte im Dezember 2014 wesentliche Teile der bislang gültigen Steuervergünstigungen für Firmenerben gekippt. Dem Gesetzgeber trugen die Karlsruher Richter auf, sich bis Ende Juni auf eine Reform der Erbschaftsteuer zu einigen. Sie kritisierten einige Privilegien der Unternehmenserben als überzogen und kippten diese.
Den Vorgaben des Gerichts trage die nun gefundene "ausgewogene Lösung" Rechnung, versicherten die drei Koalitionspolitiker. Dazu wird den Angaben zufolge der vor einem Jahr im Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf in zahlreichen Punkten noch einmal geändert. Unter anderem sollen für Unternehmen mit maximal fünf Beschäftigten besonders niedrige bürokratische Hürden gelten, die sie für eine Steuerbefreiung erfüllen müssen.
Zugleich gibt es neue Grenzen für Erben, denen ein besonders großes Vermögen hinterlassen wird. Ab einer Summe von 26 Millionen Euro sollen sie erst nach einer Bedürfnisprüfung Steuervergünstigungen bekommen können. Liegt das Erbe bei 90 Millionen Euro oder darüber, gibt es den Plänen zufolge grundsätzlich keine Steuernachlässe.
235 Millionen Euro Mehreinnahmen erwartet
Eigentlich hatten sich Union und SPD bereits im Februar auf einen Entwurf für die Reform geeinigt. Doch Seehofer hatte den Kompromiss anschließend aufgekündigt und weitere Vergünstigungen für die Unternehmen gefordert. Seither waren die Fronten verhärtet. Die Konfliktlinie verlief zwischen Union und SPD – aber auch CDU und CSU waren sich in der Sache bislang uneins.
Gabriel betonte, dass der Streit innerhalb der Union unter seiner "Vermittlung" nun gelöst worden sei. Dadurch werde eine Reform umgesetzt, die das Aufkommen der Erbschaft- und Schenkungsteuer deutlich steigern werde. Der Wirtschaftsminister rechnet mit 235 Millionen Euro an jährlichen Mehreinnahmen. Gabriel sprach von einem "Beitrag zur Wiederherstellung sozialer Chancengleichheit". Wenn jemand dies als eine Art Vermögensteuer sehe, habe er auch nichts dagegen.
Quelle: n-tv.de
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