Die Reform der Erbschaftssteuer steht

  20 Juni 2016    Gelesen: 594
Die Reform der Erbschaftssteuer steht
Die Koalition hat sich auf eine Erbschaftssteuerreform geeinigt. Firmenerben behalten unter Umständen ihren Sonderstatus. CSU-Chef Seehofer ist zufrieden – im Moment.
Der Streit zwischen Union und SPD um die Reform der Erbschaftssteuer ist beendet. In einer gemeinsamen Erklärung gaben Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) und Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) bekannt, dass sie sich auf Eckpunkte geeinigt haben. Die Neuregelung muss nun noch von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden und soll dann rückwirkend zum 1. Juli 2016 in Kraft treten.

Im Dezember 2014 hatte das Bundesverfassungsgericht wesentliche Teile der bislang gültigen Steuervergünstigungen für Firmenerben gekippt. Daraufhin waren im Kabinett entsprechende Änderungen verabschiedet worden, die jedoch auf Widerstand der CSU stießen und somit der gesamte Kompromiss obsolet wurde. Die Zeit für eine Steuerreform allerdings drängte, da das Gericht in Karlsruhe der Regierung eine Frist bis Ende Juni gesetzt hatte.

Den beteiligten Ressorts zufolge trägt die nun gefundene "ausgewogene Lösung" den Vorgaben der Richter Rechnung. Der einst beschlossene Gesetzentwurf werde in zahlreichen Punkten noch einmal geändert. Diese sollen den Erhalt von Arbeitsplätzen und den Kompromiss vor allem für mittelständische Unternehmen schützen.

Keine Nachlässe bei großem Vermögen

Wie bisher werden auch künftig Firmenerben von der Erbschaftssteuer weitgehend befreit, wenn sie das Unternehmen fortführen und Arbeitsplätze erhalten. Zudem sollen für Unternehmen mit maximal fünf Beschäftigten besonders niedrige bürokratische Hürden gelten, die sie für eine Steuerbefreiung erfüllen müssen. Der Nachweis des Arbeitsplatzerhalts gilt für diese Kleinbetriebe nicht.

Für Erben, denen ein besonders großes Vermögen hinterlassen wird, gibt es neue Regelungen. Ab einer Summe von 26 Millionen Euro pro Erbfall sollen sie erst nach einer Bedürfnisprüfung Steuervergünstigungen bekommen können. In diesem Fall muss der Erbe nachweisen, dass ihn die Zahlung der Erbschaftsteuer überfordern würde. Lässt er sich auf diese Prüfung ein, muss er sein Privatvermögen offenlegen. Dieses kann zur Hälfte zur Besteuerung herangezogen werden.

CSU-Chef Seehofer war nach eigenen Angaben sehr zufrieden mit dem Kompromiss – aber nur "für den Augenblick". Die Erbschaftssteuer bleibe auf der politischen Agenda, sagte der bayerische Ministerpräsident. "Wir wollen eine Regionalisierung der Erbschafsteuer, weil uns viele Elemente eigentlich nicht hinreichend gefallen, die da in Berlin zusammen entschieden wurden." Die Steuer werde auch Teil des CSU-Wahlprogramms sein.

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