Bundestag beschließt Erbschaftsteuer-Reform

  24 Juni 2016    Gelesen: 440
Bundestag beschließt Erbschaftsteuer-Reform
Der Bundestag hat nach mehr als einjährigen Beratungen der Koalition die Reform der Erbschaftsteuer verabschiedet.

Für das Gesetz stimmten am Freitag 447 Parlamentarier, 119 votierten dagegen, drei Abgeordnete enthielten sich. CDU, CSU und SPD hatten sich erst vor wenigen Tagen auf die Neuregelung der Steuerprivilegien für Unternehmenserben verständigt. Die Grünen, auf deren Stimmen Union und SPD bei der noch ausstehenden Abstimmung im Bundesrat angewiesen sind, wie auch die Linken kritisierten das Gesetz scharf.

Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende 2014 die Privilegien für Betriebserben als zu weitgehend gekippt. Zwar kann ihnen auch künftig die Steuer binnen sieben Jahren vollständig erlassen werden, wenn sie Firma und Arbeitsplätze erhalten. Allerdings werden die Hürden dafür angehoben. Künftig wird insbesondere geprüft, ob Erben großer Betriebe ab einer Erbschaft von 26 Millionen Euro nicht wenigstens einen Teil der Steuer aus ihrem Privatvermögen bezahlen können. Alternativ können sie sich mit einer geringeren Steuerverschonung begnügen.

Weil das Verfassungsgericht für die Reform eine Frist bis zum Ende dieses Monats gesetzt hatte, war eine rasche Verabschiedung im Parlament notwendig. Der Bundesrat soll nach Möglichkeit am 8. Juli abstimmen. Mehrere Länder haben schon eine Ablehnung angekündigt. Die Erbschaftsteuer spült den Ländern jährlich rund 5,5 Milliarden Euro in die Kassen.

Quelle: reuters.com

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