Ein wesentliches Element der Neuerungen ist die Vorratsdatenspeicherung. Künftig sollen Telefonate, E-Mails oder Chats sechs Monate lang von den Dienstanbietern gespeichert werden, die Verbindungsdaten sogar drei Jahre. Internetanbieter müssen Inhalte ein Jahr speichern. Ursprünglich war beantragt worden, die Aufbewahrungspflicht für die Daten auf drei Jahre lang auszuweiten. Nach Protesten russischer Telekommunikationsunternehmen, die auf die hohen Kosten solcher Maßnahmen aufmerksam machten, wurde der Entwurf jedoch im Laufe des parlamentarischen Prozesses noch abgeändert.
An der seit der letzten Neufassung des Gesetzes gegen Extremismus im Frühjahr 2014 weitreichenden Definition des Extremismus- und Terrorismusbegriffes hat sich nichts geändert. Diese hatte für Diskussionen gesorgt, weil sie für ein deutliches Anwachsen der Verfahren und Verurteilungen gegen Social-Media-Nutzer gesorgt hatten. Auch Auflagen für missionierende religiöse Gemeinschaften wurden verschärft. Damit will man unter anderem die Ausbreitung salafistischer Ideen, aber auch westliche Unterwanderungsversuche durch Religionsgemeinschaften wie Scientology oder evangelikale Bewegungen kontrollieren.
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