Der Bund stellt den Ländern für 2016 bis 2018 eine jährliche Integrationspauschale in Höhe von jeweils zwei Milliarden Euro zur Verfügung. Über die Verwendung können die Länder frei entscheiden. Die von Schäuble verlangten Belege für die Verwendung der Integrationsgelder sind damit vom Tisch. Zudem zahlt der Bund den Ländern die im Integrationskonzept für den Wohnungsbau in Aussicht gestellten Gelder in Höhe von jeweils 500 Millionen Euro für 2017 und 2018. Die Länder sollen dann wie bereits vereinbart über die Verwendung der Gelder für den Wohnungsbau berichten.
Die Integrationspauschale wird demnach zusätzlich zur bereits vereinbarten Übernahme der flüchtlingsbedingten Mehrkosten für die Unterkunft gezahlt. Das waren 2,6 Milliarden Euro für 2016 bis 2018. Bis Mitte 2018 soll es unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklung der Flüchtlingslage eine Anschlussregelung geben.
Der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Reiner Haseloff (CDU), zeigte sich zufrieden und lobte, dass nun für drei Jahre Planungssicherheit bestehe. Mit Blick auf die Prognose der Flüchtlingszahlen betonte er jedoch: „Wir sind sicherlich noch nicht auf einer Ideallinie angekommen.“ Man stehe jetzt aber deutlich besser da, als vor den Gesprächen.
Seehofer sagte, es sei wichtig gewesen, dass alle 16 Länder zusammengehalten und das Ergebnis durch „kluge Verhandlungen“ erreicht hätten. „Das passt für die drei kommenden Jahre“, sagte der bayerische Ministerpräsident. Er schränkte jedoch ein: „Das ist noch nicht die Lösung für alle Zeit.“ Die Verhandlungen mit Schäuble seien „immer eisenhart“. Der Bund könne sich die zusätzlichen Gelder leisten, ohne die soliden Finanzen zu gefährden.
Sachsen Ministerpräsident Stanislav Tillich (CDU) sagte, er sei rundum zufrieden. „Das ist ein sehr gutes Ergebnis, sowohl für den Bund, als auch die Länder.“ Der Bund hatte den Ländern schon vor dem Treffen angeboten, für drei Jahre die Kosten der Kommunen für die Unterkunft anerkannter Flüchtlinge komplett zu übernehmen. Er war auch bereit, für minderjährige Flüchtlinge ohne Begleitung die Mittel auf rund eine Milliarde pro Jahr aufzustocken. Die Länder hatten dagegen eine Integrationspauschale gefordert, wie sie nun kommt.
Integrationsgesetz: Bundesländer können über Wohnort entscheiden
Zuvor hatte der Bundestag mit den Stimmen der Koalition erstmals ein Gesetz für eine bessere Integration von Flüchtlingen verabschiedet. Migranten sollen demnach stärker gefördert werden und leichteren Zugang zum Arbeitsmarkt sowie zu Integrations- und Deutschkursen erhalten. Auf der anderen Seite drohen ihnen Leistungskürzungen, wenn sie Integrationsmaßnahmen ohne wichtigen Grund ablehnen oder im Asylverfahren die Mitarbeit verweigern.
Die Bundesländer erhalten mit dem Gesetz die Möglichkeit, anerkannten Flüchtlingen einen Wohnort zuzuweisen. Damit soll die Entstehung von sozialen Brennpunkten vor allem in Ballungsräumen verhindert werden. Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis nach fünf Jahren soll künftig nicht mehr automatisch erteilt werden, sondern unter anderem von Deutschkenntnissen abhängen. Für Flüchtlinge sollen hunderttausend gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten ähnlich den Ein-Euro-Jobs für Langzeitarbeitslose geschaffen werden. Während einer Ausbildung erhalten Flüchtlinge Schutz vor Abschiebung.
Dem vom Arbeits- und dem Innenministerium erarbeiteten Integrationsgesetz waren monatelange Beratungen vorausgegangen. Scharfe Kritik gibt es von Linken und Grünen. Auch Flüchtlingsverbände wie Pro Asyl und kirchliche Sozialverbände beanstanden die geplanten Sanktionen und Vorgaben.
Tags: