Verkehrsministerium prüft Tesla

  09 Juli 2016    Gelesen: 528
Verkehrsministerium prüft Tesla
Der Ärger mit autonom fahrenden Autos von Tesla nimmt kein Ende. Nun schaut sich auch das Verkehrsministerium die Technik des Fahrassistenzsystems einmal ganz genau an.
Seit Tagen wird über Teslas teilautonom fahrende Elektroautos diskutiert. Nachdem ein Fahrer tödlich verunglückt war, weil das Fahrerassistenzsystem einen Lastwagen auf einer Kreuzung übersehen hatte, war der Aufschrei groß. Die einen sagten, Teslas Autofahrer würden als Testfahrer missbraucht, die anderen berufen sich darauf, dass Unfälle durch menschliches Versagen immer noch häufiger passieren.

Nun kommt wohl neuer Ärger auf das Unternehmen von Elon Musk zu: Laut einem Bericht des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ geht das Bundesverkehrsministerium Hinweisen nach, dass an den Softwareaktualisierungen für das Fahrerassistenzsystem gedreht worden sein könnte. Demnach sollen Funktionen aufgespielt worden sein, die im Rahmen der Typgenehmigung nicht auf ihre Sicherheit überprüft worden sind.

Es soll sich dabei dem Bericht zufolge um ein System handeln, das die Überholvorgänge regelt. Wenn sich der Verdacht bestätigen sollte, könnte die Typgenehmigung für das Model S erlöschen. Im schlimmsten Fall könnten die Wagen stillgelegt werden. Das Verkehrsministerium hat einen Gutachter beauftragt, den Hinweisen nachzugehen. Zuständig für den Entzug der Zulassung wären im Falle des Falles jedoch die niederländischen Behörden. Dort hatte Tesla die Typgenehmigung erhalten.

Ein Ministeriumssprecher dementierte den Bericht am Freitag: „Es gibt kein Ermittlungsverfahren“. Man kläre allerdings „den technischen Sachstand auf.“ Es gebe „eine normale Sachstandsgewinnung, die innerhalb von Kraftfahrt-Bundesamt und Ministerium läuft“, so der Sprecher weiter.

Ein Sprecher von Tesla Deutschland erklärte am Abend, das Unternehmen wisse um die Untersuchungen des KBA und kooperiere in vollem Umfang mit der Behörde. Alle Komponenten des Autopiloten, zu denen auch das System zur Regelung der Überholvorgänge gehörten, entsprächen den Vorgaben der Typenzulassung.


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