Sogenannte Pit-Bull-Modelle, also raketenbetriebene Hoverboards, unterliegen dem Ministerium zufolge denselben Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung wie normale Hoverboards. Auf dem Wasser müssen sie aber ab einer Antriebsleistung von 4,4 Kilowatt "behördlich zugelassen" sein. "Hoverboard-Kapitäne" benötigten dann auch einen entsprechenden Führerschein und müssten sich an die "Wasserstraßen-Verkehrsordnung" halten.
Für das Schweben beziehungsweise Fliegen mit dem Pit-Bull-Hoverboard sind demnach die geltenden Bestimmungen wie "Lufttüchtigkeitszertifizierungen und Registrierung im Luftfahrzeugregister" einzuhalten. Außerdem würden ein "Sonderpilotenschein" und die Beachtung der "Luftverkehrsregeln" verlangt. Das Ministerium betonte, mit der Veröffentlichung der Regeln für den Gebrauch des Hoverboards wolle es für "Rechtssicherheit" sorgen.
Vor einem Jahr hatten zwei US-Ingenieure aus Kalifornien den Traum vom Hoverboard Wirklichkeit werden lassen. Das Hendo-Hoverboard der Eheleute Jill Avery Henderson und Greg Henderson gleitet knapp drei Zentimeter über dem Boden durch die Luft. Vier scheibenförmige Motoren auf der Unterseite des Bretts erzeugen ein Magnetfeld, das das Skateboard abheben lässt - vorausgesetzt, der Untergrund ist leitfähig, also beispielsweise aus Kupfer oder Aluminium. Bis der Prototyp ausgereift ist, kann es allerdings noch etwas dauern.
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