Die Sozialversicherung des Landes hat unterdessen dieser Darstellung widersprochen und darauf hingewiesen, dass die Daten der Rentenbezieher laufend mit denen des Nationalen Statistikinstituts abgeglichen würden.
Offenbar gibt es aber doch eine Dunkelziffer, weil in Spanien – anders als etwa in Deutschland – von den Pensionsempfängern keine jährlichen Lebensbescheinigungen verlangt werden. So kann es zumindest zu Überschneidungen und überzogenen Fristen kommen.
Der Rechnungshof empfiehlt nun schärfere Kontrollen, während Vertreter des Statistikamtes davor warnen, die 1,2 Millionen Rentner über 85 Jahre und ihre Familien unter „Generalverdacht“ zu stellen.
Vor einigen Jahren hatte Griechenland für Schlagzeilen gesorgt, als bekannt wurde, dass die griechische Rentenkasse Geld an tausende bereits verstorbene Rentner auszahlte.
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