Angriff in Ansbach: Warum abgelehnte Asylbewerber nicht immer abgeschoben werden

  25 Juli 2016    Gelesen: 506
Angriff in Ansbach: Warum abgelehnte Asylbewerber nicht immer abgeschoben werden
Der Angreifer in Ansbach war ein Flüchtling, dessen Asylantrag abgelehnt worden war. Trotzdem wurde er in Deutschland geduldet. Die rechtlichen Hintergründe.

Wieder ist es zu einer blutigen Attacke in Deutschland gekommen: Am späten Sonntagabend hat ein abgelehnter Asylbewerber einen Sprengsatz im bayerischen Ansbach gezündet. Der Angreifer starb, zwölf weitere Menschen wurden verletzt, drei von ihnen schwer.

Der mutmaßliche Täter war trotz seines abgelehnten Asylantrags in Deutschland geduldet. Mit diesem Status ist er keine Ausnahme. Was sind die rechtlichen Hintergründe?

Es gibt verschiedene Gründe, warum eine Abschiebung ausgesetzt wird, zum Beispiel,

Der 27-Jährige, der die Explosion in der Menschenmenge vor dem Eingang zu einem Musikfestival auslöste, war nach derzeitigem Ermittlungsstand ein Mann aus Syrien. Vor zwei Jahren habe er Asyl in Deutschland beantragt, der Antrag sei aber vor einem Jahr abgelehnt worden, so der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Der Mann wurde geduldet, weil in das Bürgerkriegsland in der Regel nicht abgeschoben wird.

Der Grund für die Ablehnung des Asylantrags ist laut Herrmann noch unbekannt. Dies soll im Laufe des Tages mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geklärt werden.

Die Duldung ist kein richtiger Aufenthaltstitel, aber ein Nachweis, dass man sich nicht illegal in Deutschland aufhält. Tausende Menschen leben seit vielen Jahren nur mit Duldung in der Bundesrepublik. Sie haben sich hier eingelebt, Jugendliche haben ihren Schulabschluss gemacht. Die häufig über Jahre immer wieder verlängerten Duldungen sind für die Betroffenen oft sehr belastend: Sie können ihr Leben nicht planen, nur unter bestimmten Bedingungen arbeiten oder sich frei in Deutschland bewegen.

Auf diese Situation hat die Große Koalition im vergangenen Jahr reagiert. Künftig sollen Ausländer, die seit Langem in Deutschland leben und ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können, einen sicheren Aufenthaltsstatus bekommen - rund 30.000 Menschen könnten schätzungsweise davon profitieren.

Die Zahl derer, deren Asylgesuch negativ beschieden wurde und die trotzdem noch in Deutschland leben, ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. Dabei leben in Bayern und Sachsen-Anhalt verhältnismäßig wenige abgelehnte Asylbewerber. Laut unserer Grafik lebten im vergangenen Jahr in Bayern 4542 Asylbewerber, deren Anträge 2014 abgelehnt wurden.

Das Motiv des Tatverdächtigen von Ansbach sei noch unklar, teilte Herrmann in der Nacht zum Montag mit. Der Mann sei bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten. Außerdem habe er schon zweimal versucht, sich das Leben zu nehmen und sei deswegen in psychiatrischer Behandlung gewesen.

Es müsse ermittelt werden, ob er nur sich oder auch andere Menschen mit in den Tod nehmen wollte. Inwieweit die Tat islamistischem Terror zuzuordnen sei, müssten die Ermittlungen zeigen, so Herrmann.

Trotz der gerade erst begonnen Ermittlungen forderte der bayerische Innenminister bereits Konsequenzen: "Wir müssen sehen, dass neben vielen Flüchtlingen mit schlimmen Schicksalen auch Leute in unser Land kommen oder gekommen sind, die eine echte Gefahr für die Sicherheit der Menschen in unserem Land darstellen. Das können wir nicht hinnehmen." Es müssten "konsequente weitere Wege" beschritten werden, so Herrmann.

Bereits seit mehreren Wochen steht fest, dass das bayerische Kabinett bei einer Klausur am Tegernsee das Thema Sicherheit diskutieren wird.


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