VW habe bei Abgastests mit einer Betrugs-Software getrickst, der tatsächliche Schadstoffausstoß der etwa 21.000 in dem US-Bundesstaat Washington registrierten Dieselwagen sei bis zu 40 Mal höher als vorgegeben. Die Strafe kann innerhalb einer Frist von 30 Tagen angefochten werden.
VW hatte sich erst Ende Juni mit Hunderten US-Klägern sowie den Generalstaatsanwälten von 44 Bundesstaaten, darunter auch Washington, auf einen Vergleich von insgesamt bis zu 15,3 Milliarden Dollar geeinigt. Danach haben allerdings bereits die Staaten New York, Maryland und Massachusetts neue Klagen gegen VW eingereicht.
Kalifornischer Lehrer-Pensionsfonds geht gegen VW vor
Aus Kalifornien droht dem Konzern zudem neuer Ärger: Der kalifornische Lehrer-Pensionsfonds California State Teachers` Retirement System (CalSTRS) will über den US-Rechtsweg Beweismittel für Aktionärsklagen in Deutschland erlangen. Einem solchen Antrag habe das zuständige US-Gericht nach einer Klage gegen die VW-US-Tochter Volkswagen Group of America bereits stattgegeben und eine entsprechende Anordnung erlassen, teilten CalSTRS und die Anwaltskanzlei Quinn Emanuel mit.
VW hat bisher stets betont, die Anlegerklagen seien unbegründet und benötigten daher auch keine Rückstellungen. Die klagenden Aktionäre und Anleihegläubiger sehen kapitalmarktrechtliche Informationspflichten verletzt, weil VW angeblich zu spät über die möglichen finanziellen Folgen des Skandals Auskunft gegeben hat.
Die Kalifornier zählen zu den größten US-Pensionsfonds und hielten zum Jahreswechsel VW-Aktien im Wert von 52 Millionen Dollar, die im Zuge der Affäre um manipulierte Emissionswerte massiv an Wert einbüßten. Im März hatte der Fonds angekündigt, Schadensersatz erstreiten zu wollen. Kurz darauf schloss er sich zusammen mit zahlreichen anderen Großanlegern einer Milliardenklage beim Landgericht Braunschweig an.
Nun fordert der Pensionsfonds Einsicht von VW in Akten zur Diesel-Affäre. Es gehe, so CalSTRS, unter anderem um Dokumente zur Entwicklung von Technologien zur Abgaskontrolle, Interna zu möglichen Verstößen gegen US-Emissionsstandards sowie Ermittlungen und Verwaltungsverfahren der US-Behörden.
Tags: