EU will Begriff “Familie“ bei Nachzug weiter fassen
Die Zahl der Migranten, die nach Deutschland kommt, ist im Vergleich zum vergangenen Herbst zusammengeschrumpft. Die Hoffnung der Bundesregierung hat sich damit erfüllt – mag es am Stacheldraht in Mazedonien, am EU-Türkei-Abkommen oder an einer Mischung aus beidem liegen.
Mit vielen verschiedenen Maßnahmen versuchen die Europäer zu erreichen, dass die Zuwanderung niedrig bleibt. Das Leben in den Herkunftsländern und Transitstaaten in Afrika und Asien soll verbessert werden, damit sich die Menschen erst gar nicht auf den Weg machen. Zum anderen will man die Sogwirkung, die von Europa und vor allem von Deutschland ausgeht, weiter verringern. Asylgesetze wurden verschärft, Abschiebungen erleichtert. Wer als Flüchtling kommt, soll sich ranhalten – gemäß der Devise der Bundesregierung: "Fordern und Fördern".
Gerade deshalb wirft ein Vorhaben der EU-Kommission nun Fragezeichen auf. Im Zuge einer Reform des Dublin-Systems soll der Begriff der Familienangehörigen erweitert werden. Politiker von Union und SPD allerdings üben Kritik: Sie fürchten, dass die Zahl der Zuwanderer dadurch steigen könnte. Konkret geht es um Pläne, die von der Kommission bereits im Mai vorgelegt wurden. In diesem Zusammenhang soll das, was unter "Familie" verstanden wird, weiter gefasst werden. Bereits heute werden Familieneinheiten geschützt.
Das geschieht zum Beispiel dadurch, dass immer nur ein EU-Mitglied für eine sogenannte Kernfamilie zuständig sein kann. Zu dieser Einheit werden aktuell aber nur die Ehepartner sowie minderjährige Kinder gezählt – und das nur, falls die Familie bereits im Herkunftsland bestanden hat.
Absichten erscheinen auf ersten Blick sinnvoll
Hier sieht die EU nun Änderungsbedarf: Der Begriff der Familienangehörigen soll auch auf Geschwister und auf Familien zutreffen, die sich erst in Transit-Ländern gebildet haben. Das Bundesinnenministerium erklärte dazu auf Anfrage der "Welt": "Das würde in der Praxis bedeuten, dass die Zuständigkeit eines Mitgliedstaates für das Asylverfahren einer Person automatisch die Zuständigkeit für die Asylverfahren einer Großfamilie nach sich zieht."
Laut der Dublin-Regel ist eigentlich jenes EU-Land für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig, das ein Flüchtling zuerst betritt. Weil die wenigsten Migranten per Flugzeug kommen, müssen sich Länder an der EU-Außengrenze wie Griechenland, Italien oder Spanien um die Flüchtlinge kümmern.
In den vergangenen Jahren wurden viele Einreisende dort jedoch nicht registriert. Sie zogen weiter, und eine große Zahl stellte schließlich erst in Ländern wie Deutschland oder Schweden einen Asylantrag, wo die Versorgung besser und die Chance, nicht abgeschoben zu werden, höher ist. Dublin funktioniert also nicht. Und gerade deshalb könnten sich die neuen EU-Pläne auf Deutschland auswirken.
Die Absichten der Kommission klingen zunächst gut: Familien sollen auf legalem Weg zusammengehalten werden. Man befürchtet, dass jemand, der in einem anderen Land als sein Bruder oder seine Schwester ein Asylverfahren durchlaufen muss, untertaucht oder sich auf eigene Faust illegal zu seinen Verwandten durchschlägt. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Links-Fraktion im Bundestag erklärte die Bundesregierung: Das Vorhaben solle "irregulären Migrationsbewegungen und dem Untertauchen von Asylsuchenden entgegenwirken".
"Trägt nicht gerade zum Abbau der Bedenken bei"
Innenexperten von CDU, CSU und SPD üben aber deutliche Kritik. Stephan Mayer (CSU), innenpolitischer Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, sagte der "Welt": "Das Ansinnen der EU-Kommission, den Begriff der Kernfamilie zu erweitern, ist nicht hinnehmbar." Die Zahl der Zuzugsberechtigten könnte sich nach seinen Angaben vervielfachen. "Außerdem würden alle Bemühungen, die bisher zur Eindämmung der Zuwanderung getroffen wurden und die ja auch Erfolge zeigen, wie die Vereinbarung mit der Türkei, im Nachhinein konterkariert", sagte Mayer. "Das lehne ich entschieden ab."
Der EU-Kommission müsse laut Mayer klar sein, dass sie mit solchen Vorschlägen "nicht gerade zum Abbau der Bedenken beiträgt, denen die EU in vielen Mitgliedstaaten mittlerweile begegnet". Der CSU-Innenpolitiker nannte den Vorschlag "Wasser auf die Mühlen der Populisten in Europa".
Der Obmann der Union im Innenausschuss, Armin Schuster (CDU), erklärte: "Wir müssen feststellen, dass wir es leider weiterhin nicht schaffen, die Dublin-Regeln einzuhalten." Daher hält Schuster es für "unangemessen, überhaupt darüber nachzudenken, den Familiennachzug zu erleichtern und auf Großfamilien auszuweiten". Mögliche Folgen nennt Schuster "derzeit nicht absehbar – in jedem Fall könnte eine erneute Sogwirkung entstehen".
Am Ende winken die Staaten nur noch durch?
Ähnliche Zweifel äußerte der innenpolitische Sprecher der SPD, Burkhard Lischka. Er sagte der "Welt": "Ich sehe das Vorhaben kritisch und habe erheblichen Diskussionsbedarf." Eine solche Änderung dürfe nicht dazu führen, dass der Familiennachzug, der sich derzeit auf die Kernfamilie bezieht, faktisch und praktisch durch das Verfahrensrecht erweitert werde.
Für Länder wie Deutschland, Griechenland oder Italien, die heute bereits für viele Verfahren zuständig sind, könnte sich die Arbeitsbelastung noch einmal erhöhen. In der Folge könnte eine solche Regelung sogar dazu führen, dass Staaten vom Registrieren der Flüchtlinge ablassen und sie stattdessen durchwinken. Das Bundesinnenministerium erklärte jedenfalls auf Anfrage, dass keine Erkenntnisse dazu vorliegen, wie viele Fälle betroffen sein könnten.
Quelle: welt.de