Es bestehe der Verdacht, dass Gespräche mit Rechtsanwälten, Justizbeamten, Sozialarbeitern und Journalisten mitgeschnitten wurden, die dienstlich interne Polizeinummern angerufen hatten.
Auftraggeber unklar
Wie ein Sprecher des Innenministeriums sagte, dürfen nur Notrufe automatisiert aufgezeichnet werden. Nach seiner Darstellung erfolgten die Mitschnitte von Gesprächen an Telefonen, die früher für die Annahme von Notrufen genutzt wurden. Bei einer Umstrukturierung der Polizei und neuer Verwendung der Apparate sei diese Funktion wohl nicht abgestellt worden.
Die genauen Hintergründe werden nach Angaben des Innenministeriums nun geprüft. Dabei gehe es insbesondere darum, wer das Mitschneiden und Speichern der Telefonate ohne Wissen und Zustimmung der Gesprächsteilnehmer zu verantworten habe. Auch die Staatsanwaltschaft sei eingeschaltet worden.
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