Länder fordern Gesetz zur schnellen Datenherausgabe

  07 Auqust 2016    Gelesen: 405
Länder fordern Gesetz zur schnellen Datenherausgabe
Die Kritik kommt aus allen Parteien: Facebook reagiert zu langsam auf Anfragen von Ermittlungsbehörden nach Nutzerdaten. Ein Gesetz soll das Verfahren nun beschleunigen.
Minister mehrerer Bundesländer fordern parteiübergreifend eine gesetzliche Pflicht für Unternehmen wie Facebook zur schnellen Herausgabe von Nutzerdaten an Ermittlungsbehörden. Wie die Welt am Sonntag berichtet, geht es dabei unter anderem um Auskünfte zu Tatverdächtigen und mögliche terroristische Anschlagsplanungen.
Wie viele entsprechende Anträge die deutschen Behörden stellen, geht aus Facebooks Bericht über Regierungsanfragen hervor. Demzufolge gingen im zweiten Halbjahr 2015 aus Deutschland 3.140 Anfragen zu insgesamt 3.628 Nutzerkonten von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Geheimdiensten bei Facebook ein. Dabei wurden zum Beispiel Daten abgefragt, die Nutzer eingestellt, oder IP-Adressen, die sie verwendet haben. In gut 42 Prozent der Fälle hat Facebook zumindest "einige Daten" herausgegeben, wie es in dem Bericht heißt.

Facebook veröffentlicht seit 2013 alle sechs Monate einen Bericht über Regierungs- und Behördenanfragen, für 2016 liegen aber noch keine Zahlen vor. Zwischen 2013 und der ersten Jahreshälfte 2015 lag die Zahl der Anfragen aus Deutschland zwischen rund 1.800 und 2.500. Im Schnitt gab das Unternehmen in rund einem Drittel aller Fälle Nutzerdaten heraus. Wenn es das nicht tut, liegt das nach Facebooks Angaben zum Beispiel an zu weit oder zu vage gefassten Anträgen. Man arbeite aber "eng" mit den Behörden zusammen, teilte das Unternehmen mit.

Herrmann will Ansprechpartner in Deutschland

Nun fordern Innen- und Justizminister mehrerer Bundesländer ein Gesetz, um das Verfahren zu standardisieren und deutlich zu beschleunigen. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) etwa verlangt "verbindliche Regelungen", durch die sichergestellt wird, dass die Betreiber sozialer Netzwerke "bei Auskunftsersuchen beauftragte Ansprechpartner im Inland zur Verfügung stellen und Anfragen zeitnah beantworten".

Nordrhein-Westfalens Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) erwartet, "dass Facebook Anfragen von Strafverfolgungsbehörden innerhalb einer Stunde beantwortet". Er begreife nicht, "warum Facebook sich hier so sperrig zeigt".

Auch Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) macht sich dafür stark, "dass Unternehmen wie Facebook gesetzlich verpflichtet werden, mit den Strafverfolgungsbehörden besser zusammenzuarbeiten". Es könne nicht sein, dass solche Firmen in Deutschland viel Geld verdienten, man bei der Strafverfolgung aber auf eine langwierige internationale Kooperation beschränkt sei.
Kaum Behördenanfragen an Twitter

Der Vorsitzende der Justizministerkonferenz, Stefan Ludwig (Linke), fordert eine Pflicht für Betreiber von Social-Media-Plattformen und Messenger-Diensten, "strafbare Inhalte, insbesondere Äußerungen rassistischen, fremdenfeindlichen oder sonst menschenverachtenden Charakters, vor ihrer Entfernung zu sichern". Dies sei wichtig für eine wirksame Strafverfolgung. Und die Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag, Renate Künast (Grüne), sagte: "Auch Facebook muss ein wirtschaftliches Interesse daran haben, eine `saubere` Plattform zu sein. Es tut aber zu wenig dafür, dieses Interesse durchzusetzen."

Die Forderungen nach einem entsprechenden Gesetzentwurf richten sich an Bundesjustizminister Heiko Maas. Nach Angaben der Welt am Sonntag prüft der SPD-Politiker das Anliegen der Länder bereits. Der bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU) mahnt zur Eile und macht gleich noch einen anderen Vorschlag, der Facebook nicht gefallen dürfte: Das Unternehmen solle dazu verpflichtet werden, seine Daten auch in Deutschland vorzuhalten, sagte Bausback: "Nur dann haben unsere Strafverfolgungsbehörden im Fall der Fälle schnell und effektiv Zugriff."

Das Gesetz würde natürlich auch für Twitter gelten. Dass sich die Minister nun aber auf Facebook eingeschossen haben, dürfte an den Fallzahlen liegen. Laut Twitters Transparenzbericht gab es in Deutschland in der zweiten Jahreshälfte 2015 nur 69 Anträge auf Datenherausgabe. Sie betrafen insgesamt 80 Nutzerkonten. In 55 Prozent der Fälle gab das Unternehmen zumindest einige Informationen heraus. In den Jahren zuvor waren es noch deutlich weniger Anfragen.

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