Nur mit Hut, Sonnenbrille und langen Ärmeln

  08 Auqust 2016    Gelesen: 319
Nur mit Hut, Sonnenbrille und langen Ärmeln
Wer immer draußen arbeitet, ist der UV-Strahlung der Sonne ausgesetzt. Darum ist „weißer Hautkrebs“ jetzt als Berufskrankheit anerkannt. Doch wie können Arbeitgeber ihre Mitarbeiter schützen?
Mehr Sonne tanken, als einem guttut. Wer kennt das nicht? 41 Prozent der Deutschen haben sich im vorigen Jahr einmal ihre Haut an der Sonne und deren ultravioletten Strahlung (UV) verbrannt. Sonnencreme schützt die Haut, ein Hut Stirn und Nacken, dunkle Gläser schützen die Augen. Optiker betreiben mit Sonnenbrillen ein florierendes Geschäft, auch wenn manche Träger weniger auf die Wirkung des UV-Filters im Glas als auf die optische Strahlkraft des Schmuckstücks aus sind.

Große Brillen ermöglichen Schutz und Schmuck, sagt Frank Holz von der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft. Doch eine dunkle Tönung allein reiche nicht. Holz, Direktor der Augenklinik an der Universität Bonn, empfiehlt „UV-Schutz 400“. Der reiche aus, um bis zu 400 Nanometer Strahlung fast völlig zu absorbieren und Schaden vom Auge abzuhalten. Kunden sollten darauf und auf das CE-Zeichen achten, rät der Augendoktor.

Weißer Hautkrebs als Berufskrankheit anerkannt

Elisabeth Thomas, Ärztin bei der Krankenkasse DAK, weiß, dass gerade junge Menschen die Risiken eines intensiven Sonnenbads unterschätzen. 70 Prozent der 18- bis 29-Jährigen hätten von mindestens einem Sonnenbrand im vorigen Jahr berichtet. Thomas weiß auch, dass für einen leichten Sonnenbrand schon 20 Minuten Sonnenstrahlung reichen.

Sommerfrischler können sich darauf einstellen. Aber was ist mit Bauarbeitern, Dachdeckern oder Gärtnern, die den ganzen Tag draußen sind? Sie haben ein Problem. Das haben die Berufsgenossenschaften erkannt. Seit Januar 2015 ist der durch UV-Strahlung ausgelöste weiße Hautkrebs als Berufskrankheit anerkannt. Seither haben die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen 5531 Verdachtsanzeigen erhalten, immerhin jede 14. der 77.000 Anzeigen wegen Berufsunfähigkeit. Der „weiße Hautkrebs“ umfasst mehrere Krebsarten. Man erkennt sie an Knötchen und Blasenbildung, an schuppigen, geröteten, zuweilen bräunlich-gelben Stellen mit schorfigen, verkrusteten Wunden.

Berufsgenossenschaften für Therapie und Rehabilitation auf, gegebenenfalls zahlen sie eine Berufsunfähigkeitsrente. Die Kosten tragen die Arbeitgeber. Da sie die Ausgaben niedrig halten wollen, setzen sie sich für Prävention ein: berufsbedingte Erkrankungen sollen erst gar nicht entstehen. Zudem sind sie zum Arbeitsschutz verpflichtet. Arbeitgeber müssten eine Gefährdungsbeurteilung anstellen „und, falls erforderlich, entsprechende Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten planen“, sagt Günter Ott von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

Um besser vorsorgen zu können, haben die Berufsgenossenschaften das Problem analysiert. 600 Testpersonen wurden mit Dosimetern ausgestattet. Die maßen und meldeten die UV-Belastung ihrer Träger von 7.30 Uhr bis 17.30 Uhr an einen Rechner. So kamen 2,3 Millionen Datensätze zusammen. Die haben die Forscher des hauseigenen Instituts ausgewertet.

„Den Tagesablauf mit der Sonne besser planen“

Projektleiter Marc Wittlich zeigt sich von manchen Ergebnissen überrascht. „So ist zum Beispiel die Belastung auf dem Bau sehr verschieden, je nachdem ob Dächer gedeckt oder Gerüste gebaut werden.“ Arbeiter im Steinbruch oder im Kanalbau seien mehr als dreimal so stark UV-belastet wie Beschäftigte im Ackerbau oder Briefträger. Aber: „Bei allen beobachteten Beschäftigten ist die Belastung so hoch, dass etwas getan werden muss.“

Ein „brennendes“ Thema nennt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau die UV-Strahlung. Auch das Bundesamt für Strahlenschutz ist alarmiert. Es erstellt eigens UV-Strahlungsprognosen. Die sollen helfen, „den Tagesablauf mit der Sonne besser planen zu können“. Die Prognose kann montags, mittwochs und freitags per Newsletter abgefragt werden. 800 Interessenten haben ihn abonniert.

Bei Betrieben scheint noch Luft nach oben zu sein. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung wirbt für mehr Schutz: Vorrang hätten technische und organisatorische Maßnahmen, also Sonnendächer oder eine Verlagerung der Arbeitszeit, sagt DGUV-Chef Breuer. Erst danach kämen persönliche Schutzmaßnahmen wie langärmlige Kleidung und Sonnenhut. „Letztes Glied in der Schutzkette ist die Sonnencreme“, sagt Breuer.

Die Berufsgenossenschaft Bau will Vorbeugung gegen UV-bedingten Hautkrebs zur „Chefsache“ machen. Sie hat ein „Sommerpaket“ erstellt, Betriebe, die Kopfbedeckungen oder Sonnenbrillen anschaffen, bekommen darauf Rabatt. Reinhold Knittel, Chef der Sozialversicherung der Landwirtschaft, empfiehlt, Arbeiten im Freien möglichst am frühen Morgen oder am Abend zu erledigen. Doch er weiß auch: „Wir können weder einen Winzer bei seiner Arbeit überdachen noch einen Grünpfleger beim Heckenschnitt einhausen.“


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